DAT-Antrag: Apotheken sollen symptomatische COVID-19-Patienten testen dürfen

Geht es nach der LAK und dem LAV Baden-Württemberg, sollen Apotheken künftig auch Menschen auf SARS-CoV-2 testen dürfen, die COVID-19-Symptome aufweisen. Das geht aus einem Antrag der Organisationen für den Deutschen Apothekertag hervor.

Wer Symptome aufweist, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen könnten, muss für einen Test in die Arztpraxis gehen. Das erschwert den Versorgungsalltag, meinen die Landesapothekerkammer (LAK) und der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg: Sie wollen beim Deutschen Apothekertag Mitte September in München einen Antrag vorlegen, in dem der Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber aufgefordert wird, die Vorschriften so zu ändern, dass symptomatisch Erkrankte sich auch in den Apotheken testen lassen können.

Konkret heißt es in dem Antrag:

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