„Wenn nicht geliefert werden kann, muss es Strafen geben“

Karl Lauterbach, Arzt und SPD-Gesundheitspolitiker, hat sich im Deutschlandfunk zu Lieferengpässen geäußert. Geht es nach seinem Willen, sollte bei Nichtlieferbarkeit generischer Arzneimittel auch das unter Umständen teurere Original-Präparat abgegeben werden dürfen – potenzielle Mehrkosten sollen in diesen Fällen sodann die nichtlieferfähigen Hersteller tragen. Außerdem plädiert er dafür, endlich Sanktionen für lieferunfähige Hersteller zu etablieren. Die Schuld, dass Lieferengpässe nicht im Griff sind, gibt er vor allem dem Koaltitionspartner.

Kaum ein Tag, an dem Lieferengpässe bei Arzneimitteln kein Thema sind – im Alltag der Apotheken und Arztpraxen ohnehin nicht, und auch die unterschiedlichsten Medien greifen das Thema jetzt vermehrt auf. Am Donnerstagabend räumte das ZDF heutejornal den Arzneimittelengpässen – und unter anderem DAV-Chef Fritz Becker und Hubert Cranz vom BAH – einen Platz ein. Das heutejournal zeigt die dramatische Entwicklung der Arzneimittelknappheit in Zahlen auf: Gab es 2013 noch Lieferengpässe bei 42 Medikamenten, sind es 2018 bereits 268. Jüngst hat sich auch Karl Lauterbach, Arzt und Gesundheitspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion, in einem Interview mit dem Deutschlandfunk geäußert.

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Seine Analyse der Gründe für die Arzneimittelengpässe bringt allerdings nichts Neues: Verlagerung der Wirkstoffherstellung für Arzneimittel in die „Billigproduktionsländer China und Indien“, mangelnde Bevorratung und fehlende Kompensationsmöglichkeiten der Mitanbieter im Markt bei Lieferausfällen.

 „Alle Industrieländer lassen mittlerweile die Wirkstoffe in den billigsten Ländern produzieren“, erklärt Lauterbach. Auch sein Lösungsvorschlag wurde bereits des Öfteren gehört, die Wirkstoffproduktion für lebensnotwendige und unersetzliche Medikamente müsste nach Deutschland oder zumindest nach Europa zurückverlagert werden. Das sei zwar teurer, aber sicherer.

Hersteller mit Vertrag darf liefern, muss es aber auch

Lauterbach plädiert jedoch vor allem für Sanktionen, wenn Arzneimittelhersteller nicht liefern können: „Ein Unternehmen, welches den Lieferauftrag bekommen hat, meinetwegen den Rabattvertrag oder einen allgemeinen Liefervertrag, muss die Sicherheit haben, dass es dann auch alleine liefern darf, aber auch liefern muss.“ Und wenn nicht geliefert werden kann, dann müsse es Strafen geben, so Lauterbach.

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