Ab sofort nur noch ein Rezept nötig – inklusive Dosen für Auffrischimpfungen

Für den kommenden Dienstag gibt es eine wichtige Neuerung für den Bestellprozess der COVID-19-Impfstoffe: Wie die KBV informiert, können Ärztinnen und Ärzte dann erstmals Erst- und Zweitimpfungen auf einem Rezept bestellen. Das umfasst auch die Dosen für Auffrischimpfungen.

Arztpraxen brauchen nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die Bestellung von COVID-19-Impfstoffen ab sofort nur noch ein einziges Rezept auszustellen. „Eine Trennung nach Erst- und Zweitimpfungen ist nicht mehr nötig“, schreibt die KBV in ihrem „Praxisnachrichten“-Newsletter. Auch für Auffrischimpfungen ist demnach kein separates Rezept vorgesehen.

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Hintergrund ist vermutlich, dass inzwischen genügend Impfstoff zur Verfügung steht und Kürzungen nicht mehr nötig sind. Damit dürfte es unerheblich sein, ob die Vakzinen für Erst- oder Zweitimpfungen vorgesehen sind. Denn bisher war diese Angabe erforderlich, um Bestellungen für Zweitimpfungen priorisiert beliefern zu können.

Die Neuregelung greift laut KBV bereits am kommenden Dienstag, den 24. August. Dann bestellen Ärztinnen und Ärzte die Impfstoffe für die Woche vom 6. bis 12. September. Auf dem Rezept sollen sie lediglich angeben, wie viele Dosen sie von welchem Impfstoff benötigen. Zur Auswahl stehen die Vakzinen von Biontech/Pfizer (Comirnaty®), AstraZeneca (VaxzevriaTM) und Janssen (COVID-19 Vaccine Janssen®).

Ab 1. September ist es der KBV zufolge zudem möglich, Auffrischimpfungen anzubieten. „Das hat das Bundesministerium für Gesundheit heute nochmals bestätigt“, heißt es im Newsletter vom gestrigen Donnerstagabend. Die Details würden noch festgelegt. Praxen können zu diesem Zweck nun erstmals am kommenden Dienstag Impfstoff ordern – konkret das Präparat von Biontech/Pfizer.

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