Verschleppen Kassen und Software-Anbieter das E-Rezept?

Die Gematik-Gesellschafter rebellieren und fordern den Gesetzgeber auf, das E-Rezept erst nach ausreichender Testung flächendeckend einzuführen. Die mehrheitlich vom BMG kontrollierte Gematik sieht die Schuld für das schleppende Anlaufen der E-Rezept-Erprobung vor allem bei Kassen und Software-Anbietern: Trotz mehrfachen Angebots hätten sich nur wenige von ihnen in die Tests eingebracht. Das müsse sich nun schnellstens ändern.

Seit gestern können sich Hersteller von Apotheken- und Praxissoftware sowie Rechenzentren für den bundesweiten E-Rezept-Test anmelden, sofern sie technisch bereit dafür sind. Das betrifft allerdings offenbar noch nicht allzu viele, zumindest aufseiten der Software-Anbieter: Die Gematik moniert in einer Pressemitteilung vom gestrigen Mittwoch, dass „trotz des mehrfachen Angebots“ bisher nur vier Praxisverwaltungssysteme an der Testphase in Berlin-Brandenburg teilgenommen haben. Und das, obwohl der Marktanteil der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierten Praxisverwaltungssysteme bereits bei 94 Prozent liege. Auch die Zahl der Krankenkassen, die aktuell mitmachen, lässt demnach zu wünschen übrig: Derzeit sind das laut Gematik nur die AOK Nordost und die IKK BB.

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Gematik-Gesellschafter wollen E-Rezept-Start verschieben

Spätestens seit gestern ist klar, was Beobachter schon längst ahnten: In der Fokusregion läuft es alles andere als rund. Gerade einmal 42 E-Rezepte haben nach Angaben einiger Gesellschafter, darunter der Deutsche Apothekerverband, den gesamten Prozess durchlaufen. Das ist nach Einschätzung von Apothekern, Ärzten, Zahnärzten und Krankenhausvertretern deutlich zu wenig – sie fordern den Gesetzgeber auf, das E-Rezept „erst nach einer ausreichenden Testphase und erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen vorzusehen“.

Aktuell gilt gemäß § 360 Sozialgesetzbuch V, dass in knapp einem Monat die Nutzung des E-Rezepts zur Pflicht wird – sofern die technischen Voraussetzungen es zulassen. Der Appell der Gesellschafter, diesen Stichtag auszusetzen, geht insbesondere an das Bundesministerium für Gesundheit, das mit 51 Prozent auch den Löwenanteil der Stimmen in der Gematik auf sich vereint. Es könnte einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen, um die einschlägige Passage anzupassen. Aktiv werden könnten allerdings genauso gut die Ampel-Fraktionen im Bundestag.

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