Notdienste und BtM-Abgaben – 65 Euro Millionen mehr für Apotheker

Neben einem neuen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriumsfür das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz liegt nun auch einVerordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung derApothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung vor. Darin finden sichhöhere Zuschläge für den Apotheken-Notdienst und die BtM-Abgabe sowie neue Regelungen zum Botendienst. Außerdem sind Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung geplant, insbesondere soll der Botendienst definiert und geregelt werden.

Als die erste Kabinettsvorlage zum Apotheken-StärkungsgesetzEnde Juni kursierte, überraschte, dass die zunächst vorgesehenen höherenVergütungen für die Notdienst und die Abgabe von Betäubungsmittel aus demEntwurf herausgefallen waren. Beides sollte in der Arzneimittelpreisverordnunggeregelt werden, versprach das BMG. Doch plötzlich fand sich darin nur noch dergeplante Zuschlag von 20 Cent für die Finanzierung der neuen pharmazeutischenDienstleistungen. Schnell erklärte das Bundesgesundheitsministerium: Dasversprochene Plus für die Apotheker ist nicht unter den Tisch gefallen, sondernsoll in einer gesonderten Verordnung geregelt werden.

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50 + 15 Millionen Euro für Apotheker

Nun liegt der Entwurf für die „Verordnung zur Änderung derApothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ vor. Und wieversprochen wird darin der Zuschlag zur Förderung der Sicherstellung desNotdienstes um 5 Cent je abgegebener Rx-Packung erhöht – auf 21 Cent. Ziel ist,dass die Pauschale für jeden vollständig erbrachten Notdienst von derzeit rund 290Euro auf rund 350 Euro steigt – und damit die Arzneimittelversorgung derBevölkerung außerhalb der regulären Öffnungszeiten auch künftig gewährleistetwird. Durch die erhöhte Notdienstpauschale sollen pro Jahr 50 Millionen Euromehr bei den Apothekern ankommen, durch die neue BtM-Vergütung weitere 15Millionen Euro. Für die geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen, die im Entwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz verankert sind, sollen die Apotheker 150 Millionen Euro pro Jahr bekommen.

Für die Abgabe von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln mitden Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid wird der zusätzlicheBetrag für die Abgabe von 2,91 Euro auf 4,26 Euro angehoben. „Die Praxis hatgezeigt, dass der bisherige Betrag für die Apotheken nicht auskömmlich war“,heißt es in der Begründung – insbesondere angesichts des erhöhtenDokumentationsaufwands.

Und der E-Medikationsplan?

Was allerdings nicht in der Verordnung enthalten ist, isteine Vergütung für den E-Medikationsplan. Diese im Digitale Versorgung-Gesetzzunächst geplante Vergütung war aus dem vergangene Woche verabschiedetenKabinettsentwurf überraschend herausgefallen – zu hören war, dass sie über eineÄnderung der Arzneimittelpreisverordnung erfolgen könnte. Noch ist dies nicht vorgesehen – aber der endgültige Kabinettsbeschluss bleibt ohnehinabzuwarten. Noch ist nicht klar, ob die nunmehr vorliegende Fassung desVerordnungsentwurfs in dieser Form am kommenden Mittwoch das Kabinett passierenwird.

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