Auch Ipsen legt Verfassungsbeschwerde gegen ALBVVG ein

Erneut legt ein Pharmaunternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und auch das Lieferengpass-Gesetz ein. Es beklagt eine „unverhältnismäßige Verletzung seiner verfassungsmäßigen Grundrechte“. 

Das Pharmaunternehmen Ipsen stuft bestimmte Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) und des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) als „unverhältnismäßige Verletzung seiner verfassungsmäßigen Grundrechte“ ein. Wie der Konzern am Donnerstag mitteilte, hat er am Montag Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelungen eingereicht. Einige Maßnahmen würden „erheblich in das etablierte und ausbalancierte Nutzenbewertungs- und Erstattungsverfahren für innovative Arzneimittel“ eingreifen. Daher bewerte man sie auch „als langfristiges Hemmnis für den pharmazeutischen Innovations- und Forschungsstandort mit potentiell negativen Auswirkungen auf die Patient*innenversorgung“.

Bereits am Montag war bekanntgeworden, dass das Pharmaunternehmen Janssen Verfassungsbeschwerde wegen der beiden Gesetze eingereicht hatte. Laut einer Pressemitteilung des Konzerns wolle man „aktuellen Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem, die negative Auswirkungen auf Millionen von Patient:innen sowie den Pharmastandort Deutschland haben, entgegenwirken“. Die Unternehmen Roche und Abbvie Deutschland hatten schon im Juni Beschwerde in Bezug auf das GKV-FinStG eingelegt, das ALBVVG war damals noch nicht in Kraft.

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Die Geschäftsführerin der Ipsen Pharma GmbH, Gabriele Kothny, erklärte zu der Verfassungsbeschwerde, das Unternehmen sei seit 40 Jahren in Deutschland aktiv und „die Bedeutung einer finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung“ sei ihm „sehr bewusst“. Die „Sparmaßnahmen“ des GKV-FinStG würden „das investitionsgetriebene Geschäftsmodell forschender Arzneimittelhersteller unverhältnismäßig stark“ belasten. Nicht nur würden „unzuverlässige Rahmenbedingungen“ den deutschen Wirtschaftsstandort schwächen, auch „in der Versorgung könnten Konsequenzen spürbar werden, wenn pharmazeutische Innovationen nicht oder verspätet bei den Patient*innen ankommen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Sicht der Apotheken

Mit dem GKV-FinStG wurde im Oktober 2022 auch der Kassenabschlag der Apotheken von 1,77 Euro auf 2 Euro erhöht. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sprach damals von einem „schwarzen Tag“ und erinnerte daran, dass es die Apotheken gewesen seien, die in der Pandemie der Politik geholfen hätten, diese zu meistern. „Als Dank dafür wird ausgerechnet jetzt, wo die Apotheken wegen Inflation und Energiekrise selbst Hilfe und Entlastung bräuchten, die Vergütung gekürzt.“


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