ABDA für „ärztlichen oder apothekerlichen Rat“ im Pflichttext

Die ABDA kritisiert die vom BMG vorgeschlagenen Änderungen beim Pflichttext, den das Heilmittelwerbegesetz für Arzneimittelwerbung vorschreibt. Sie schlägt in ihrer Stellungnahme zum Engpassgesetz eine Alternative vor. Laut Referentenentwurf soll es nämlich künftig statt „fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ heißen: „fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“. Das hält die ABDA für „änderungsbedürftig“.

Im Entwurf für ein Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – kurz ALBVVG – hat das BMG auch das Vorhaben, den Pflichttext bei Arzneimittelwerbung genderkonform zu gestalten, untergebracht. Hintergrund ist, dass die aktuelle Formulierung „fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker“ von vielen, unter anderem der ABDA, als nicht mehr zeitgemäß eingestuft wird. Schließlich arbeiten im Gesundheitswesen überwiegend Frauen, in den Apotheken liegt der Frauenanteil bei den Approbierten bei mehr als 70 Prozent. Über alle Berufsgruppen hinweg sind sogar fast 90 Prozent des Apothekenpersonals weiblich.

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Der Vorschlag aus dem Referentenentwurf kam allerdings in der Apothekerschaft nicht gut an. Demnach soll die Formulierung „und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ durch „und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“ ersetzt werden. Dadurch, dass nur die Apotheke als Institution genannt wird, werden die Apotheker:innen als Berufsstand gegenüber der Ärzteschaft herabgewürdigt und auf keinen Fall als Heilberuf gleichgestellt, so die Kritik.

Die ABDA, mit der der Vorschlag zu Änderung im Vorfeld nicht abgestimmt wurde, hat sich nun in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf auch dazu geäußert. Sie erkennt das Anliegen des Gesetzgebers an, den Pflichthinweis gendergerecht zu formulieren, hält den aktuellen Ansatz aber für „änderungsbedürftig“. Die ABDA schreibt:

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