Virus-Alarm in Baden-Württemberg: Was geschlossen ist, welche Einschränkungen es gibt

„Social Distancing“ im Kampf gegen das Coronavirus in Baden-Württemberg: Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) appellierte an die Bürger, sich an die Einschränkungen zu halten. Ein Überblick, was Sie jetzt zur Lage in Baden-Württemberg wissen müssen.

Freiburg und Konstanz haben es vorgemacht. Nun werden die Regeln landesweit verschärft: Baden-Württemberg schränkt das öffentliche Leben wegen des Coronavirus weiter ein. 

Was landesweit in BaWü jetzt verboten ist

  • Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen mit mehr als drei Personen sind nicht mehr erlaubt.
  • Ausnahmen gebe es für Familien und Paare.
  • Ab Mittwoch müssen die meisten Geschäfte in Baden-Württemberg geschlossen bleiben, Ausnahmen sind beispielsweise Lebensmittelläden oder Apotheken.
  • Schulen und Kitas bleiben weiterhin geschlossen, auch Spielplätze dürfen nicht mehr genutzt werden.
  • Der Betrieb von Gaststätten ist grundsätzlich verboten, außer die Gäste sitzen mindestens 1,5 Meter entfernt voneinander.

Hier lesen: Ausgangssperre: Einkaufen, Joggen, Gassi gehen – was ist dann noch erlaubt?

Einzelne Städte hatten bereits schärfere Maßnahmen eingeführt.

Freiburg erlässt Ausgangssperre für Gruppen

Die Stadt Freiburg hat wegen der Corona-Pandemie als erste deutsche Großstadt eine Ausgangssperre für größere Gruppen erlassen. Ein sogenanntes Betretungsverbot für öffentliche Orte soll vom 21. März bis 3. April gelten, wie die Stadt am Donnerstagabend mitteilte. Dabei handle es sich aber nicht um eine generelle Ausgangssperre, wie eine Sprecherin erklärte. Wer sich im Freien aufhalten möchte, dürfe das noch allein, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt lebten. Man dürfe zudem weiterhin zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie Lebensmittel einkaufen.

Konstanz verbietet Ansammlungen im öffentlichen Raum

Ab Donnerstag, 19. März, sind im gesamten Stadtgebiet von Konstanz Ansammlungen von über fünf Personen verboten. So soll eine Ausgangssperre für die Bürger vermieden und gleichzeitig die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden.

Im Detail: Die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist neben Nordrhein-Westfalen und Bayern das am stärksten von der Ausbreitung des Coronavirus betroffene Bundesland. Bei FOCUS Online erfahren Sie das Wichtigste zu aktuellen Maßnahmen in Baden-Württemberg.

Geschäfte

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, müssen seit diesem Mittwoch die meisten Geschäfte in Baden-Württemberg geschlossen bleiben. Weiter geöffnet haben dürfen nach Angaben der Landesregierung vom Vorabend nur der Lebensmittelhandel, Wochen- und Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien.

Auch Tankstellen und Banken, Poststellen, Friseure sowie Reinigungen, Waschsalons und Tierbedarfsläden dürfen offen bleiben – bei Bedarf sogar sonntags und an Feiertagen. "Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen", heißt es.

Was schließen muss

Zu jenen, die schließen müssen, gehören nun auch Friseure, Blumenläden und Massagestudios, während beispielsweise Hofläden, Kioske und Baumärkte weiterhin geöffnet bleiben dürfen und Personal-Trainer mit ihren Kunden joggen gehen können.

Klarheit gibt es zudem nun bei der Fußpflege – ist sie kosmetisch, bleibt der Betrieb geschlossen, ist sie medizinisch, ob nun stationär oder mobil, darf sie weiterbetrieben werden.

Schulen, Kitas, Freizeit- und Kultureinrichtungen

Zuvor wurden unter anderem Schulen und Kitas geschlossen, ebenso Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen und Theater, Kinos, Bäder, Fitnessstudios, Bibliotheken, Volksschulen und Bordelle. Spielplätze dürfen nicht mehr genutzt werden und auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sind untersagt.

Restaurants

Der Betrieb von Gaststätten ist ebenfalls grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es für Speiselokale, die sicherstellen, dass ihre Gäste mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sitzen. Die Gaststätten dürfen nur von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

Lesen Sie aktuelle Entwicklungen zum Ausbruch des Coronavirus im News-Ticker von FOCUS Online.

Info-Hotlines für Bürger

Landesgesundheitsamt

Für alle Fragen rund um das Coronavirus hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Diese Hotline unterstützt das  Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium fachlich. Sie erreichen die Mitarbeiter täglich (auch am Wochenende) zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.

Gesundheitsamt und Service Center der Stadt Stuttgart

Das Gesundheitsamt der Stadt Stuttgart ist bei dringenden Anliegen unter den Rufnummern (0711) 216-59390 (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr und am Samstag und Sonntag 10 bis 14 Uhr) und (0711) 216-59309 (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) zu erreichen.

Darüber hinaus informiert das Service-Center der Stadt unter der Telefonnummer (0711) 216-0 von montags bis freitags, 8 bis 18 Uhr.

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Auch der Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung informiert zum Coronavirus unter der Rufnummer 116117 (Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr).

Ausführlichere Informationen zu den Maßnahmen

Schulen und Kitas in Baden-Württemberg geschlossen

Wegen der Coronavirus-Pandemie schließt Baden-Württemberg ab Dienstag, 17. März, alle Schulen und Kindertagesstätten bis zum Ende der Osterferien (19. April). Für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen (etwa Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Lebensmittelproduktion und Infrastruktur) soll es eine Notfallbetreuung geben. Von der Schließung sind sämtliche schulischen Einrichtungen betroffen – also sowohl öffentliche als auch private Schulen.

Mehr zum Thema: Systemrelevante Berufe: Ab wann Eltern Notfallbetreuung nutzen dürfen 

Nach mehreren anderen Bundesländern verschiebt auch Baden-Württemberg wegen der Coronavirus-Pandemie die Abschlussprüfungen an den Schulen. Das teilte das Kultusministerium in Stuttgart mit. Der Beginn aller zentralen Abschlussprüfungen wird demnach auf die Zeit ab dem 18. Mai verlegt. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) sagte: "Mit dem Terminplan wollen wir ermöglichen, dass die Schülerinnen und Schüler genügend Zeit für die Vorbereitung haben. Oberstes Ziel ist, dass alle faire Bedingungen für ihre Abschlussprüfungen bekommen."

Von den Schul- und Kita-Schließungen könnten bis zu 1,6 Millionen Familien und Alleinerziehende mit Kindern betroffen sein. Trotzdem verteidigte die Landesregierung sie als einzig richtige Maßnahme.

Welche Schulen und Kindertagesstätten sind betroffen?

  • Die Schließung betrifft alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg unabhängig davon, ob es sich um eine freie oder öffentliche Trägerschaft handelt.

Wie ist die Situation für Lehrkräfte?

  • Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienstpflicht. Bei der Verteilung der Aufgaben sind die Schulleitungen jedoch dazu angehalten, darauf zu achten, dass die anfallenden außerunterrichtlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte verteilt sind. Dazu gehört auch die Rücksichtnahme auf die Lehrkräfte, die zuhause eigene Kinder aufgrund der Schul- bzw. Kitaschließung betreuen müssen.

Wer hat Anspruch auf eine Notfallbetreuung?

  • Eine Notfallbetreuung an den Schulen und Kindertageseinrichtungen wird für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen sowie den entsprechenden Förderschulen eingerichtet, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Auch für Kindergartenkinder gibt es eine Notfallbetreuung sollten die Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sein.

Wie viele Stunden pro Tag umfasst die Notfallbetreuung?

  • Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebs sowie einer ggf. ergänzenden Nachmittagsbetreuung  Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung. Die Gemeinden werden gebeten, zusammen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen die Notfallbetreuung für Kitakinder und Kinder der Kindertagespflege nach gleichen Grundsätzen vor Ort zu gewährleisten.

Mehr Infos sowie die wichtigsten Fragen und Antworten finden sich auch auf der Website des Kultusministeriums.

Universitäten und Fachhochschulen: Semesterstart erst nach Ostern

Auch an den Hochschulen in Baden-Württemberg geht nichts mehr: Der Vorlesungsbetrieb startet für alle Studenten im Land erst nach den Osterferien. Seminare und Vorlesungen beginnen damit frühestens am 20. April. In den meisten Hochschulen für angewandte Wissenschaften hätte der Vorlesungsbetrieb regulär am Montag (16. März) starten sollen, an den meisten Unis im April.

Grenzkontrollen an Grenzen zur Schweiz und Frankreich

dpa Grenzkontrollen in Breisach am Rhein

An den baden-württembergischen Grenzen zu Frankreich und zur Schweiz haben am Montagmorgen verschärfte Kontrollen begonnen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Berufspendler und Fahrzeuge des Warenverkehrs dürfen weiter die Grenzen überqueren. Die Kontrolleure führen Befragungen durch und könnten bei Hinweisen auf eine Infektion oder auf Kontakt zu Infizierten Reisende zurückweisen.

Berufspendler können Bescheinigung für Grenzübertritt nun online abrufen

Berufspendler können inzwischen mit einem online verfügbaren Berechtigungsschein aus Frankreich und der Schweiz nach Deutschland einreisen. Ein Vordruck für eine entsprechende Bescheinigung zur Einreise sei nun im Netz verfügbar, teilte das Innenministerium mit. Arbeitgeber müssen sie ausfüllen und unterschreiben und der zuständigen Gemeinde, in der der Arbeitnehmer wohnt oder das Unternehmen sitzt, vorlegen. Die Gemeinde bestätigt das Dokument, damit es der Arbeitnehmer an der Grenze der Bundespolizei vorzeigen kann.

  
 

Folgen im Bahnverkehr

Als Folge der Coronavirus-Ausbreitung wird von Montag an der Regionalverkehr auf der Schiene im Südwesten ausgedünnt. Das Angebot soll auf allen Strecken auf regelmäßige stündliche Verbindungen reduziert werden, wie das Verkehrsministerium am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Wenn möglich, werde es aber eine Verdichtung in der morgendlichen Stoßzeit geben. Zudem sollen die Züge möglichst in bisheriger Länge fahren, um den Fahrgästen die Möglichkeit zu geben, untereinander Abstand zu halten. Regionalbahn-Verbindungen mit vielen Halten bekommen zudem Vorrang vor Expresslinien.

Fahrgäste sollen in den Zügen auf die Verhaltensregeln zur Virus-Eindämmung aufmerksam gemacht werden. Für den Notfall bleibe Personal an Bord, die Fahrscheinkontrolle werde aber stark reduziert. Es gelte aber weiterhin die Pflicht, ein Ticket zu kaufen.

"Wir werden für ein reduziertes, aber stabiles Grundangebot im öffentlichen Verkehr sorgen", betonte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). "Dies ist wichtig, damit Menschen, die aus zwingenden Gründen den ÖPNV nutzen müssen, dies auch tun können." Bis einschließlich Sonntag sollen alle Züge – von aktuell möglichen Ausfällen abgesehen – regulär fahren.

Für den Betrieb von Stadtbahnen und Bussen sind Verkehrsverbünde und Kommunen zuständig, nicht das Land. Man habe sich aber auf ein möglichst einheitliches Vorgehen verständigt, hieß es. So soll das Angebot unter anderem, wenn möglich, auf einen Ferienfahrplan umgestellt werden. Die Anbieter arbeiten darüber hinaus an Vorkehrungen für mögliche weitere Einschränkungen. Nachtbusse und ähnliche Angebote an Wochenenden soll es schon jetzt nicht mehr geben.

Abellio reduziert Verkehr auf einigen Strecken

Auf einigen Strecken im Stuttgarter Netz/Neckartal werde das Angebot von Dienstag an reduziert, teilte Abellio am Montag mit. Betroffen sind zunächst

  • auf der Regionalbahnlinie 17 mehrere Fahrten zwischen Bruchsal und Bretten
  • sowie zwischen Pforzheim und Bietigheim-Bissingen.

Außerdem entfallen einige Regionalexpress-Fahrten zwischen Heilbronn und Mosbach-Neckarelz. Ziel sei, den Bahnverkehr stabil zu halten, hieß es. Infolge der Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen seien erste Einschränkungen bei der Personalverfügbarkeit spürbar.

Im nächsten Schritt werde man den Verkehr auf einen Sonderfahrplan umstellen, der in den kommenden Tagen mit dem Verkehrsministerium abgestimmt werde. Damit trage man nicht nur weiterhin zu erwartenden Ausfällen beim Zugpersonal Rechnung, sondern auch rapide sinkenden Fahrgastzahlen im Netz Neckartal.

Bahn erweitert Kulanz- und Stornobedingungen

  • Die Bahn erweitert wegen der außergewöhnliche Lage auch die Möglichkeiten für die Kunden, ihre Reise zu verschieben oder zu stornieren. Mehr Infos finden Bahn-Kunden hier.
  • Für alle bis zum 13. März erworbenen Tickets mit Reisedaten zwischen 13. März und 30. April könnten Fahrgäste ihre Fahrt verschieben. Zudem können Kunden diese Fahrscheine bis zum 30. Juni flexibel für die gebuchte Strecke nutzen. Bei den rabattierten Sparpreisen und Supersparpreisen ist die Zugbindung aufgehoben.

Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart stellt auf Ferienfahrplan um

Der Ferienfahrplan tritt laut VVS wegen der landesweiten Schulschließungen ab Dienstag, 17. März 2020, in Kraft. Es werde aktuell davon ausgegangen, dass die Standorte der Kindernotbetreuung auch mit dem Ferienfahrplan erreicht werden können. "Einschränkungen des Fahrplanangebotes sind in den nächsten Tagen nicht ausgeschlossen. Wir müssen die sehr dynamische Entwicklung im Auge behalten. Wir bemühen uns, Sie über alle Änderungen auf dem Laufenden zu halten", teilte der VVS mit. Mehr Infos finden Fahrgäste hier.

Auch die Karlsruher Verkehrsbetriebe sind betroffen. Ab Dienstag, 17. März, dünnen die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) den Fahrplan auf allen Tramlinien (Linien 1 bis 6 und Linie S2) und allen Buslinien aus, hieß es. Damit reagieren die VBK auf den Beschluss des Landes Baden-Württemberg zur Schließung der Schulen und Kitas, die ab morgen in Kraft tritt. Die Bahnen verkehren bis auf Weiteres im Takt des Sonntagsfahrplans.

Flugverkehr in Baden-Württemberg

Die Landesregierung will den Betrieb an allen Flughäfen in Baden-Württemberg wegen des Coronavirus einstellen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus Regierungskreisen in Stuttgart. Reisende aus dem Ausland würden aber noch zurückgeholt. Wer aus einer Krisenregion komme, müsse in Quarantäne. Der Beschluss soll demnach im Laufe der Woche in Kraft treten.

Veranstaltungen in Baden-Württemberg abgesagt

In Baden-Württemberg sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern verboten. Zudem werden wegen des Coronavirus öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern in geschlossenen Räumen untersagt. Das kündigte Ministerpräsident Wilfried Kretschmann (Grüne) am Freitag in Stuttgart an. Das betrifft unter anderem folgende Events:

  • Stuttgarter Frühlingsfest abgesagt
  • Reitturnier auf dem Mannheimer Maimarkt abgesagt
  • Bildungsmesse Didacta (24. bis 28. März) in Stuttgart verschoben
  • Bachwoche (13. bis 21. März) in Stuttgart abgesagt
  • Radio Regenbogen Award (3. April) im Europa-Park Rust abgesagt
  • Aqua-Fisch (6. bis 8. März) und Frühjahrsmesse IBO (18. bis 22. März) in Friedrichshafen verschoben
  • Nationaltheater gibt nicht alle rund 1200 Sitzplätze ihres Opernhauses in den Verkauf, um unter der empfohlenen Höchstgrenze zu bleiben.

Weitere Maßnahmen und Einschränkungen in Baden-Württemberg

In Stuttgart müssen auf Anordnung der Stadt sämtliche Clubs, Bars, Museen, Kinos oder Bäder geschlossen bleiben. Auch Städte wie Karlsruhe, Mannheim und Heilbronn sprachen umfassende Verbote aus. Größere Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind ohnehin landesweit untersagt. Busse und Bahnen fahren weiter, auch der Einzelhandel und Restaurants dürfen öffnen. Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern sind dagegen landesweit weitgehend verboten. Die Spielbanken in Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart sind dicht. Die Staatsoper Stuttgart spielt nur noch digital, das Staatstheater in Karlsruhe gar nicht mehr.

dpa

Europa-Park in Rust und Staatsoper in Stuttgart geschlossen

  • Deutschlands größter Freizeitpark, der Europa-Park in Rust bei Freiburg, verschiebt wegen des Coronavirus den Start in die diesjährige Saison. Der Vergnügungspark werde die kommenden Wochen geschlossen bleiben und nicht wie geplant am 28. März öffnen. Der Park werde nun frühestens am 19. April öffnen.
  • Auch das Festspielhaus in Baden-Baden sagte alle Veranstaltungen der nächsten Wochen einschließlich der Osterfestspiele ab.
  • Die Landes-SPD sagte am Wochenende sämtliche Veranstaltungen bis Ende April ab. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg empfahl ihren Gemeinden, vorerst auf Gottesdienste zu verzichten.
  • Die Staatsoper Stuttgart weicht während der Zwangspause wegen des Coronavirus auf die digitale Bühne aus. Weil bis zum 19. April alle Vorstellungen der Staatstheater Stuttgart abgesagt worden seien, werde über die Internetseite kostenlos ein digitales Opernprogramm angeboten, teilte das Haus am Freitag mit.
  • Um das Virus einzudämmen, hat der Württembergische Landessportbund seinen Mitgliedsvereinen empfohlen, den Trainingsbetrieb bis zum Ende der Osterferien auszusetzen.

Zahl der Virus-Infektionen in Baden-Württemberg

Bislang (Stand: 22.3., 11.00 Uhr) sind im Bundesland Baden-Württemberg insgesamt 3818 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet worden. 17 Menschen sind bereits gestorben. Hier erfahren Sie, wieviele Infizierte es aktuell in jedem Landkreis in Deutschland gibt.

 

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