Der Ärzteverband Virchowbund ruft die Arztpraxen auf, ihren Betrieb auf eine Vier-Tage-Woche umzustellen. Auch als Zeichen gegen die ausufernde Bürokratie und als Mittel gegen den Fachkräftemangel sollte der Mittwoch für andere Aufgaben genutzt werden als für die Patientenversorgung. Eine Idee, die für Apotheken, die ähnliche Probleme haben, so nicht umsetzbar wäre.
Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (Virchowbund) beklagt die Situation seiner Mitglieder schon lange – die jüngsten Entwicklungen machen es nicht besser: Durch die Energiepreisexplosion und die Inflation stünden die Praxen unter enormem Kostendruck, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes vom heutigen Mittwoch. Zugleich sei das ärztliche Finanzierungssystem budgetiert und Gelder würden gestrichen – aktuell etwa durch die Abschaffung der Neupatientenregelung. Überdies bildeten die Finanzverhandlungen mit den Krankenkassen und dem „mageren Plus von zwei Prozent“ nicht die Kostenentwicklung ab.
Mittwoch für Bürokratie und Fortbildung
Vor diesem Hintergrund schlägt der Virchowbund vor, die Praxen sollten nur noch vier Tage die Woche für ihre Patientinnen und Patienten öffnen. Die ambulante Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte könnte wie bislang an den Tagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag stattfinden. Der Mittwoch sollte hingegen zur Bewältigung der Bürokratie und zur Fortbildung genutzt werden. Die Versorgung von Akutfällen übernähme, wie etwa auch an Wochenenden, der ärztliche Bereitschaftsdienst.
Für den Bundesvorsitzenden des Virchowbundes Dirk Heinrich ist klar: „Leistungen, die nicht bezahlt werden, können auch nicht erbracht werden. Deshalb müssen wir unsere Leistungen einschränken.“ Heinrich will seinen Vorschlag unter anderem als Zeichen gegen die immer stärker ausufernde Bürokratie in den Arztpraxen und als Mittel gegen den Fachkräftemangel verstanden wissen. Im Schnitt seien niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 61 Arbeitstage pro Jahr und Praxis mit Verwaltungsarbeit belastet – Tendenz steigend.
Vier-Tage-Woche macht Berufe in der Praxis attraktiver
Beim Virchowbund ist man auch überzeugt, dass die Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich den Beruf der medizinischen Fachangestellten attraktiver mache. Aktuell litten 75 Prozent der haus- und fachärztlichen Praxen unter dem Fachkräftemangel. Auch für junge Ärzte und Ärztinnen, die sich niederlassen wollen, seien die Arbeitszeiten attraktiver. Für bereits Niedergelassene sei die Umstrukturierung eine Chance, aus dem „Hamsterrad“ auszusteigen. Jeder vierte bis jeder dritte Niedergelassene fühle sich durch seine Arbeit ausgebrannt.
„Die politische Untätigkeit und Fehlsteuerung der letzten Jahrzehnte zwingt die Ärzteschaft, die Notbremse zu ziehen“, sagt Heinrich. „Andernfalls drohen noch schlimmere Folgen, auch für die Patienten.“
Bürokratie und Personalmangel erdrückt auch die Apotheken
Die Klagen der Ärzte kennen auch die Apotheken: Der Fachkräftemangel und die Bürokratie ist bei ihnen keinesfalls geringer ausgeprägt. Über ein Honorarplus von zwei Prozent, über das sich die Ärzte beklagen, würden sich manche Apotheken sicher freuen. Doch bei ihnen stagniert das Fixhonorar seit Jahren. Und nun steigt zum 1. Februar 2023 sogar der Kassenabschlag, sodass es sogar merklich schrumpft.
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Doch mit den Öffnungszeiten sind die Apotheken nicht ganz so frei. Von Bundesland zu Bundesland sind die einschlägigen Allgemeinverfügungen zur Dienstbereitschaft etwas unterschiedlich. Grundsätzlich ist aber eine Sechs-Tage-Woche die Regel. Wobei mittwochnachmittags meist geschlossen bleiben kann und am Samstag gewöhnlich drei geöffnete Stunden ausreichen. Aber auch hier ist ein Trend zu mehr Flexibilität zu erkennen – nicht zuletzt beflügelt durch die mancherorts ermöglichten Lockerungen bei den Öffnungszeiten im Zuge der Corona-Pandemie. Zudem lässt sich in bestimmten Situationen stets auch eine Befreiung von der Dienstbereitschaft beantragen, was einigen Apotheken beispielsweise erlaubt, auch samstags zu schließen. Ohne Not macht das sicher keine Apotheke, schließlich ist sie auf Kundinnen und Kunden angewiesen.
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Auch Vertragsärzte und -ärztinnen sind nicht gänzlich frei bei ihren Sprechstundenzeiten. Hier sind die Anforderungen der Zulassungsverordnung für Ärzte und des Bundesmantelvertrages (BMV-Ä) zu beachten. Letzterer gibt vor, der sich aus der Zulassung des Vertragsarztes ergebende Versorgungsauftrag dadurch zu erfüllen ist, „dass der Vertragsarzt an allen zugelassenen Tätigkeitsorten persönlich mindestens 25 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden zur Verfügung steht“. Wie diese Stunden auf die einzelnen Wochentage zu verteilen sind, wird allerdings nicht genauer vorgegeben. Es seien dabei „die Besonderheiten des Praxisbereiches und die Bedürfnisse der Versicherten (z. B. durch Sprechstunden am Abend oder an Samstagen) zu berücksichtigen“, wie es heißt.
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