Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU will auf den letzten Metern des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes die geplante Erhöhung des Kassenabschlags auf 2 Euro stoppen. Dieser Schritt „wäre das völlig falsche Signal an tausende niedergelassene Apothekerinnen und Apotheker, die momentan ohnehin schon die Folgen der Inflation spüren“, sagt dazu der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge.
Am morgigen Mittwoch bleiben die Apotheken im Saarland, in Hamburg, Brandenburg und Schleswig-Holstein geschlossen. Der Berufsstand protestiert gegen die geplante befristete Erhöhung des Kassenabschlags von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro. Diese Einsparungen sollen dazu beitragen, die GKV-Finanzen zu stabilisieren. Während jüngst bekannt wurde, dass die Ampel den Ärzten Zugeständnisse machen will – statt der sogenannten Neupatientenregelung sollen Haus- und Fachärzte demnach extrabudgetäre Zuschläge zur Versichertenpauschale erhalten, wenn sie Patientinnen und Patienten, die durch die Terminservicestellen vermittelt werden, schnell behandeln –, blieben die Beschwerden der Apothekerschaft bisher erfolglos.
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Doch jetzt stellt sich die Unionsfraktion im Bundestag an die Seite des Berufsstands: Nach Information der DAZ wollen CDU und CSU einen Änderungsantrag zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz einbringen, mit dem der betreffende Passus gestrichen werden soll. Noch sei der Antrag nicht final abgestimmt, teilt das Abgeordnetenbüro des gesundheitspolitischen Sprechers Tino Sorge (CDU) auf Anfrage der Redaktion mit. Die Apotheken in der aktuellen Situation weiter zu belasten, sieht die Fraktion aber kritisch.
„Eine Erhöhung des Apothekenabschlages wäre das völlig falsche Signal an tausende niedergelassene Apothekerinnen und Apotheker, die momentan ohnehin schon die Folgen der Inflation spüren“, betont Sorge. „Wenn die Ampel es mit der flächendeckenden Apothekenversorgung ernst meint, sollte sie von solchen Plänen Abstand nehmen.“ Daher fordere die Union, die geplante Anhebung zu streichen. „Wir werden im Plenum einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen; zusätzlich auch einen Entschließungsantrag, in dem wir uns zu grundsätzlichen Fragen der GKV-Finanzierung positionieren.“
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