In Sachsen gelten ab dem kommenden Jahr ein Rahmentarifvertrag und ein Gehaltstarifvertrag. Sie lehnen sich teilweise an die bereits bestehenden Verträge auf Bundesebene bzw. in Nordrhein an, enthalten aber auch innovative Elemente. Wie viel das Personal in sächsischen Apotheken, sofern sie tarifgebunden sind, künftig verdient, haben wir im Folgenden zusammengestellt.
Mit dem neuen Tarifvertrag für Sachsen werden ab dem 1. Januar 2023 in ganz Deutschland Tarifverträge für Apotheken gelten. Der Tarif gilt für 2023. Für 2024 wurde bereits eine Erhöhung um 3 Prozent vereinbart. Der Tarifvertrag gilt bis Ende 2024 und kann sechs Monate vorher gekündigt werden. Folgende Gehaltstarife gelten ab dem kommenden Jahr:
Gehälter ab 1. Januar 2023
272
306
Ausbildungsvergütung für Pharmazeuten im Praktikum: 1.040 Euro
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Ausbildungsvergütung für Pharmazeuten im Praktikum: 1.071 Euro
Die vollständigen Verträge finden Sie hier:
- Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter:innen in Sachsen
- Tarifvertrag zur leistungsorientierten Bezahlung (TV LOB)
zum Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter:innen
in Sachsen (RTV Sachsen) - Tarifvertrag zur Vergütung von Fort- und Weiterbildungen (TV FBWB) zum Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter:innen in Sachsen (RTV Sachsen)
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