Ende August war die Allgemeinverfügung zur Lockerung der Vorschriften für die Schließ- und Öffnungszeiten ausgelaufen, die die Sächsische Landesapothekerkammer zu Beginn der Coronavirus-Pandemie erlassen hatte. Bei ihrer Versammlung am gestrigen Dienstag beauftragten die Delegierten den Vorstand, sie schnellstmöglich zu reaktivieren. In der ersten Phase hatten viele Apotheken im Kammerbezirk davon Gebrauch gemacht.
Die Vorschriften zu den Schließ- und Öffnungszeiten für Apotheken sind ein großes Thema in Sachsen. Einerseits haben die Apotheken mit dem Personalmangel zu kämpfen, andererseits will man die flächendeckende Versorgung zu den üblichen Geschäftszeiten um jeden Preis aufrechterhalten, um dem Versandhandel nicht Tür und Tor zu öffnen. Wie schwierig es ist, beide Aspekte unter einen Hut zu bringen und sich auf eine für alle Betriebe verbindliche Allgemeinverfügung zu den Öffnungszeiten zu einigen, zeigte sich bei der Online-Versammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK) am gestrigen Dienstag.
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Die aktuell gültige Allgemeinverfügung orientiert sich laut SLAK an den Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung. Demnach müssen Apotheken in Sachsen werktags mindestens von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr geöffnet haben. Samstags gilt eine Mindestöffnungszeit von drei Stunden in der Zeit zwischen 8 und 14 Uhr.
Diese zeitlichen Vorschriften stellen manch einen Betrieb jedoch vor Probleme. Gerade kleine Apotheken auf dem Land oder am Stadtrand, für die es sich nicht lohnt, ihre Offizin den ganzen Tag geöffnet zu halten, finden kaum Personal – denn welcher Mitarbeiter toleriert heutzutage noch eine dreistündige Mittagspause, die er vielerorts nur absitzen kann?
Aus diesem Grund plant der Vorstand eine Anpassung, die bereits im Frühjahr zur Diskussion stehen sollte. Da die 64. Kammerversammlung Corona-bedingt ausfiel, kam sie nun gestern bei der 65. Versammlung auf den Tisch. Der Vorschlag beinhaltet eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten. In dem Entwurf einer neuen Allgemeinverfügung ist lediglich noch eine Mindestöffnungszeit von Montag bis Freitag von sechs Stunden in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr vorgesehen. Wie die Apotheken diese umsetzen, bleibt ihnen überlassen. An den Samstagszeiten ändert sich nichts.
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