Es ist eine gute Idee, für medizinische Notfälle möglichst viele wichtige persönliche Informationen parat zu haben. Die Gesundheitskarte haben viele Menschen ständig bei sich und sie kann dank Chip auch Notfallinformationen speichern.
Dazu gehören zum Beispiel Vorerkrankungen, die dauerhafte Einnahme von Medikamenten oder eine Unverträglichkeit gegen Arzneimittel, vorhandene Implantate oder eine Schwangerschaft. Ebenso lassen sich Daten von Kontaktpersonen hinterlegen, die bei einem Notfall benachrichtigt werden sollen. Auch Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten speichert die Gesundheitskarte auf Wunsch.
Ergänzend können persönliche Erklärungen hinterlegt werden, etwa wo Sie Organspende-Ausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht aufbewahren.
Sie können nicht selbst tätig werden und die Notfalldaten auf der Gesundheitskarte hinterlegen. Anders als bei den Notfalldaten auf dem Handy haben Sie auf den Chip der Gesundheitskarten keinen Schreibzugriff.
Wer seine Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen möchte, sollte sich an den Hausarzt wenden. Der führt erst ein Aufklärungsgespräch und kann dann die notwendigen medizinischen Informationen – und auf Wunsch auch Kontaktpersonen, die im Ernstfall benachrichtigt werden sollen, zum Beispiel Angehörige oder den behandelnden Arzt, dann auf der Karte speichern.
Wichtig: Ärzte dürfen nur im Notfall oder mit Einwilligung der Versicherten auf die Notfalldaten zugreifen. Es ist außerdem möglich, die Notfalldaten zusätzlich mit der Karten-PIN der Gesundheitskarte zu schützen, falls Sie diese bereits angefordert haben. Im Notfall können Ärzte die Daten aber in jedem Fall auslesen.
Wer schon eine elektronische Patientenakte hat, kann die Notfalldaten auch dort hinterlegen lassen.
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Das Original zu diesem Beitrag „Praktischer Mehrwert – was die Gesundheitskarte kann, aber kaum jemand weiß“ stammt von chip.de.
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