Voraussichtlich ab Mitte nächster Woche sollen Risikogruppen mit FFP2-Masken versorgt werden. Für den Monat Dezember werden die Apotheken dafür laut eines Verordnungsentwurfs aus einer Pauschale vergütet. Seit gestern fragten sich die Inhaber:innen daher, mit welchen Beträgen sie tatsächlich rechnen können. Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) gibt nun einen Circa-Verteilungsschlüssel bekannt, mit dem die Apotheken ihre jeweilige Vergütung berechnen können.
Seit gestern liegt der Referentenentwurf einer sogenannten Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) vor, die die Abgabe von Schutzmasken durch die Apotheken regelt. Zwar soll die Maskenausgabe erst einen Tag nach Inkrafttreten der Verordnung starten, doch vor Deutschlands Apotheken stehen viele Bürger:innen bereits Schlange, um die für sie ab diesem Monat kostenlosen Masken zu erhalten.
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Bisher war auch nicht vollständig geklärt, in welcher Höhe jede einzelne Apotheke im aktuellen Monat Dezember für die Maskenabgabe vergütet wird. Gemäß Verordnungsentwurf soll es Aufgabe des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands sein, die pauschale Summe von 491,4 Millionen Euro an die Apotheken auszuschütten. Ab Januar soll dann die tatsächliche Abgabemenge an Masken vergütet werden.
NNF: 2,50 Euro je Rx-Packung
Damit Apothekeninhaber:innen abschätzen können, welchen Betrag sie im Dezember aus der in Aussicht gestellten Pauschale erhalten, hat der NNF nun den Circa-Verteilungsschlüssel von 2,50 Euro pro Rx-Packung für das dritte Quartal 2020 veröffentlicht. Damit können die erforderlichen Bestellvorgänge kalkuliert werden.
Die Apotheken müssen die 2,50 Euro demnach mit der Gesamtpackungszahl aus dem Verpflichtungsbescheid des 3. Quartals vom 13. November 2020 multiplizieren.
Das Ergebnis ist dann der ungefähre Betrag, den der NNF der jeweiligen Betriebsstätte auf Grundlage der Coronavirus-Schutzmaskenverordnung überweisen wird.
Zur Erklärung: Der NNF nennt auf seiner Homepage zwar nicht die konkrete Zahl aller abgerechneten Packungen, aber einen Quotienten aus den 491,4 Millionen Euro und dieser Packungszahl. Dieser beträgt 2,50 Euro. Demnach muss die gesamte Zahl der abgerechneten Packungen im dritten Quartal rechnerisch bei etwa 196 Millionen liegen. Entscheidend für die Apotheken ist aber, dass sie 2,50 Euro mit der Zahl der Packungen multiplizieren, die sie im dritten Quartal mit dem NNF abgerechnet haben. Das Ergebnis ergibt dann ungefähr den zu erwartenden Betrag für die Masken in diesem Jahr.
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