Mein liebes Tagebuch

Ein Lichtblick in dieser Corona-Woche: Großhandel und Apotheken liefern Corona-Impfstoffe in die Hausarztpraxen. Es läuft! Die Impfungen nehmen deutlich an Fahrt auf. Endlich. Eher kein Lichtblick: Die Sondergenehmigung für Apotheken, Händedesinfektionsmittel herstellen zu dürfen, ist abgelaufen. Kein Abverkauf bereits hergestellter Produkte! Wer dies auch weiterhin tun möchte, muss sich der Bürokratie unterwerfen und den Weg der Biozid-Meldeverordnung beschreiten. Wegen Isoprop!  Deutschlands Regelungswut hat schon was, oder?  

6. April 2021

Er hat was von Problemimpfstoff: Vaxzevria, die Corona-Vakzine von AstraZeneca. Die Wirksamkeit soll angeblich recht ordentlich sein, die bösen Nebenwirkungen, nun ja, die sollen recht selten vorkommen. Aber, es ist ein ständiges Hin und Her, wann und wie der Impfstoff gegeben werden sollte und für wen er am besten geeignet ist. Künftig sollen ihn in Deutschland nur noch ab 60-Jährige erhalten, empfiehlt die STIKO. Und wer jünger ist und bereits einmal mit diesem Vektorimpfstoff geimpft wurde, soll eine zweite Impfdosis mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Tja, mein liebes Tagebuch, für die Fachwelt sind solche Änderungen und Nachrichten gelebte Wissenschaft, so ist das nun einmal, wenn man auf aktuelle wissenschaftliche Daten rasch reagiert. Der Bevölkerung ist es sicher nicht zu verübeln, wenn sie da nicht mehr mitkommt und die ständigen Änderungen kaum nachvollziehen kann.

 

Endlich, Corona-Impfungen in Hausarztpraxen! In Bayern war der Start bereits kurz vor Ostern, im übrigen Bundesgebiet gleich nach dem Fest. Das soll einen Schub bei den Corona-Impfungen bringen, die sich bekanntlich derzeit noch langsam dahin schleppen. Doch das mit dem Schub ist so eine Sache, denn die Hausarztpraxen erhalten nur relativ wenige Dosen der begehrten Vakzine:  940.000 Impfdosen in der ersten Woche. Der Nachschub klemmt und klemmt. Rein rechnerisch sind das gerade mal rund 26 Dosen pro Praxis. Erst in der Woche ab 26. April soll der Impfstoff die Praxen fluten: Angekündigt sind mehr als drei Millionen Dosen. Warten wir’s ab. Die Auslieferung der Impfstoffe über Großhandel und Apotheke an die Praxen allerdings läuft alles in allem komplikationslos, auch wenn einige neue Regeln eingehalten werden müssen, wie eine Umfrage von DAZ.online zeigt. Und ja, es gibt auch Ausnahmen, wie einige Kolleginnen und Kollegen berichten. Da wurde mal weniger als die zugesagte Menge geliefert oder bei manchen Lieferungen fehlte das Zubehör. Doch am Ende des Tages hatten wohl alle Arztpraxen ihre Covid-19-Impfstoffe. Ja, mein liebes Tagebuch das zeigt wieder einmal, auf die Apotheken ist Verlass.

 

6,58 Euro pro Vial erhalten die Apotheken als vorläufige Vergütung für den Umgang mit dem Corona-Impfstoff. Ist das zu viel? Ist das zu wenig? Warum ausgerechnet 6,58 Euro? DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn hat sich mit diesen Fragen eingehend befasst. Er vermutet, dass die Rechnung des Bundesgesundheitsministeriums so ausgesehen haben könnte: 8,35 Euro (Arzneimittelfestzuschlag) minus 1,77 Euro (Kassenabschlag) ergibt 6,58 Euro. Dass der Arzneimittelfestzuschlag ein Netto- und der Kassenabschlag ein Bruttobetrag ist – geschenkt, das spielt beim BMG wohl keine Rolle. Die viel wichtigere Frage ist, ob ein Arzneimittelfestzuschlag von 6,58 Euro überhaupt ausreichend ist für das Handling dieser Impfstoffe. Wohl kaum, da der Aufwand wesentlich höher ist als für eine Durchschnittspackung eines Arzneimittels. Aber es gibt eine Chance, dem Bundesgesundheitsminister deutlich zu machen, dass die Vergütung unsere Handlingskosten nicht deckt. Bis zum 17. Mai 2021 muss die ABDA dem Bundesgesundheitsministerium eine Aufstellung vorlegen, aus der der tatsächliche Aufwand in den Apotheken hervorgeht. Und auf Basis dieser Aufstellung behält sich das Ministerium vor, das Honorar für die Apotheken „anzupassen“. Also, mein liebes Tagebuch, die Chance ist da. Doch es  steht noch ein altes Problem im Raum: Es gibt keinen Konsens zwischen der Politik und den Apothekern über die Methode, nach der die Kosten der Apotheke auf ein abgegebenes Arzneimittel umgelegt werden.  Bei der Einführung des Festzuschlags im Jahr 2004 wurde kein genauer Anpassungsmechanismus festgelegt. Mein liebes Tagebuch: dumm gelaufen. Da ist es nicht schwer vorherzusehen, wie die „Anpassung der Vergütung“ durch das Ministerium ausfallen wird.

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