Nur noch rund 18.000 Apotheken gibt es in Deutschland. Und Karl tut alles dafür, dass noch mehr das Licht ausmachen. Und das hat nichts mit Energieeinsparung zu tun. Kein Wunder, wenn die Stimmung an der Basis schlecht ist. Im Gegensatz zur Stimmung unserer ABDA-Präsidentin: Sie meint in ihrer Halbzeitbilanz, die ABDA habe in den vergangenen zwei Jahre so einige Erfolge erringen können. Wirklich? Ok, ABDA und Pressesprecher trennen sich zum Jahresende. Aber ändert das was? Die Bilanz nach einem Jahr Karl Lauterbach fällt allerdings noch schlechter aus: Vom „Gesundheitsminister der Herzen“ zum „Gesundheitsminister der Schmerzen“, ständig auf der Suche nach Effizienzreserven, die er nicht in Talkshows findet, aber braucht für Gesundheitskioske und Cannabis für alle. Erfolgreich war die Apothekerkammer Nordrhein vor Gericht: Die Marktplatz-Plattform von DocMorris ist in ihrer jetzigen Ausgestaltung unzulässig.
5. Dezember 2022
Die ABDA und ihr Pressesprecher haben sich zum Ende des Jahres getrennt. Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende. Mein liebes Tagebuch, in diesem Fall ist es das Ende und damit nun gut. Acht Jahre lang leitete Dr. Reiner Kern die Stabsstelle Kommunikation der ABDA und war auch ABDA-Pressesprecher. Auf Wikipedia heißt es so nett und simpel: „Die wichtigste Aufgabe eines Pressesprechers ist, den eigenen Arbeitgeber in der medialen Öffentlichkeit positiv darzustellen.“ Huch, mein liebes Tagebuch, genau da fangen die Schwierigkeiten für einen Pressesprecher der ABDA bereits an. Wie soll er seinen Arbeitgeber positiv darstellen, wenn es, pardon, objektiv so wenig Positives zu melden gibt. Ein ABDA-Pressesprecher sieht sich mit einer folkloristischen Volkstanzgruppe an Ehrenamtlichen konfrontiert, von der jeder einzelner Darsteller glaubt, der bessere Pressesprecher zu sein und besser zu wissen, wie Öffentlichkeitsarbeit geht. Um diesen bunten Reigen nach außen zu vertreten, braucht es Charisma, Stärke, Selbstbewusstsein, Überzeugungskraft und vor allem Durchsetzungskraft. Im Namen der ABDA und für die ABDA sprechen zu müssen, grenzt immer ein bisschen an den Versuch, die Quadratur des Kreises zu erreichen – irgendwo gibt es immer Ecken und Kanten und es wird nie rund. Vielleicht war es die mangelnde Durchsetzungskraft, die dem scheidenden Pressesprecher fehlte: Wie oft wünschte man sich in den letzten Jahren, dass die ABDA auf die politischen Angriffe viel rascher und deutlicher reagierte, dass sie auch mit einem Gesicht an die Öffentlichkeit geht, vor die Kameras und Mikrofone, und die Position der Apotheker knallhart verteidigt. Fehlanzeige auf der ganzen Linie: Die ABDA-Statements kamen gefühlt immer spät, hatten einen hohen Kuschelfaktor und das Gesicht eines Pressesprechers war so gut wie nie zu sehen. Kommentar eines Apothekers: „Ich wusste gar nicht, dass die ABDA einen Pressesprecher hatte …“ Mein liebes Tagebuch, wir blicken nicht hinter die Kulissen und wissen daher nicht, ob die ABDA-Spitze selbst ihren Pressesprecher blockierte, ob er nicht vortreten durfte oder ob er selbst nicht die Kraft hatte, seine Position wahrzunehmen und dem Präsidium klarzumachen, dass die Öffentlichkeit sofort und jetzt nach einer harten Stellungnahme ruft. Also auf einen Nenner gebracht: Durfte er nicht oder konnte er nicht? Für die erste Variante spricht so einiges: Möglicherweise gab es deshalb in den Jahren vor Kern einen hohen Verschleiß an Pressesprechern, die sich in ihrer Arbeit behindert fühlten und das Handtuch warfen. Einer von ihnen hatte daher wohl gleich seine eigene PR-Agentur gegründet. Vielleicht lag das Kern-Problem aber auch darin, dass er sich nur ungern mit seinem Arbeitgeber anlegen wollte. Vielleicht hat er sich deshalb auf das Drucken von Kampagnen-Posters und auf ein bisschen Facebook- und Social-Media-Theater verlegt. Mein liebes Tagebuch, wir wissen es nicht. Was man aber jeder und jedem, die und der sich auf die Position des ABDA-Pressesprechers bewirbt, mit auf dem Weg geben möchte: Wenn ihr diesen Posten wollt und ihn ernsthaft ausfüllen wollt, müsst ihr stark sein, sehr stark. Jeder Tag ist ein neuer Tag, wo ihr einer ehrenamtlichen Volkstanzgruppe zeigen müsst, wie schnell sich heute die Welt dreht. Und ihr müsst sie täglich davon überzeugen, dass ihr diejenigen seid, die Öffentlichkeitsarbeit können. Ja, ihr müsst die Apothekers lieben, ihre Eitelkeiten und Eigenheiten, ihre Zerrissenheit zwischen Kaufmann und Heilberuf verstehen – und akzeptieren, dass es in unserem Gesundheitswesen nicht ohne Apothekers geht. Wenn ihr das verinnerlicht habt, gibt es euch Kraft und Selbstbewusstsein, unsere Ehrenamtlichen, euren Arbeitgeber, sofort dafür zu begeistern, dass es jetzt und sofort richtig ist, das nächste Mikrofon, die nächste Kamera zu suchen und unsere Standpunkte zu vertreten. Laut und deutlich. Viel Glück!
Die Botschaft, die Peter Stahl, Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz und seine Kammer an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sandte, ist deutlich: „Zerstören Sie nicht dieses System, sondern stabilisieren und sichern Sie es!“ In einem Brief an Lauterbach lässt die Kammer wissen, dass die Vor-Ort-Apotheken keine weiteren finanziellen Belastungen ertragen können. Die Apotheken brauchen vielmehr eine zukunftsgerichtete, auskömmliche Entlohnung. Stahl signalisiert dem Bundesgesundheitsminister Gesprächsbereitschaft: „Damit Sie sich ein fundiertes Bild über die Lage der deutschen Apotheken verschaffen können, stehen wir bereit, Sie jederzeit vor Ort zu empfangen. Lassen Sie uns miteinander reden.“ Mein liebes Tagebuch, ein guter Brief, ein wichtiger Brief. Gleichwohl können wir uns vorstellen, wie Lauterbach darauf reagiert, nämlich wie immer. Er wird auf die Effizienzreserven verweisen, auf die guten Einnahmen der Apotheken in der Pandemiezeit und auf die neue Chancen durch pharmazeutische Dienstleistungen. Und er wird in seiner Antwort mit dem Satz im Subtext schließen: „Lieber Herr Stahl, sehr gerne würde ich eine Ihrer rheinland-pfälzischen Vor-Ort-Apotheken besuchen, aber haben sie bitte Verständnis dafür, dass ich erst meine neu eröffneten Gesundheitskioske besuchen muss. Viel Freude mit den gut bezahlten Dienstleistungen und beim Impfen und guten Rutsch ins neue Cannabis-Jahr, Ihr Karl Lauterbach.“
6. Dezember 2022
Ein Jahr mit Karl Lauterbach. Er reiht sich nahtlos ein in die Riege der ungeliebten Bundesgesundheitsminister. Natürlich ist es nicht Aufgabe dieser Minister, von allen geliebt zu werden, andererseits ist sein Amt – sagen wir’s mal netiquettengerecht – sicher kein Job mit Vergnügungssteuerpflicht, sondern ein Aufenthalt im Haifischbecken der Gesundheitsakteure. Aber er wollte diesen Sprung ins Becken. Und jetzt? Vom „Gesundheitsminister der Herzen“ zum „Gesundheitsminister der Schmerzen“. Seine Corona-Entscheidungen und Einschätzungen waren und sind manchmal wenig zielführend und schräg, mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat er sich bei Apothekern, Ärzten und Pharmaverbänden keine Freunde gemacht. Und was die Digitalisierung, die Pflege und das Krankenhaus angeht – da klaffen große Lücken. Mit der persönlichen Kommunikation hat er’s nicht so – bis er sich mal bequemte mit uns Apothekers zu reden, ist über ein halbes Jahr nach seinem Amtsantritt vergangen. Mein liebes Tagebuch, schade, hätte er früher mit uns geredet, hätte er frühzeitig von den gravierenden Lieferengpässen erfahren und mitbekommen, dass es keine Effizienzreserven bei uns gibt. Stattdessen sitzt er lieber in Talkshows rum, gibt den Twitterer, haut das Geld der Kassen für Elektronikschrott und seinen ideologischen Gesundheitskioske aus dem Fenster und hofft darauf, dass es bald die Cannabis-Joints für alle gibt. Ob er noch drei weitere Jahre durchhält?
Nur noch rund 18.000 Apotheken gibt es in Deutschland – jedes Jahr machen über 300 Betriebsstätten das Licht aus. Alle 27 Stunden schließt eine Apotheke für immer. Apotheken sterben leise. Mit einer neuen Anzeigen-Kampagne für die Apotheke-vor-Ort will die Pharmagroßhandlung Noweda der Öffentlichkeit die Folgen des schleichenden Apothekensterbens vor Augen führen. Die Kampagne spricht natürlich nicht nur die Öffentlichkeit an, sondern adressiert unmittelbar Karl – denn es ist der Bundesgesundheitsminister, der das weitere Apothekensterben aufhalten könnte. Mit einer Erhöhung des Kassenabschlags ist er in entgegengesetzter Richtung unterwegs. Kann man ihn stoppen?
7. Dezember 2022
Auch wenn der bundesweite Durchbruch des E-Rezepts noch lange auf sich warten lässt – bei Apothekerin Christina Lempka in ihrer Dortmunder Paracelsus-Apotheke gehört das E-Rezept bereits zum Alltag. Rund 75 E-Rezepte löst sie im Durchschnitt täglich ein. Und es funktioniert. Mein liebes Tagebuch, es gibt sie also, die regionalen Hot Spots, wo die Zukunft schon Gegenwart ist. Ok, Apothekerin Lempka hat das Glück, dass „ihre“ Ärzte fortschrittlich sind, keine Scheu vor dem E-Rezept haben und ihren Patienten gerne das E-Rezept – ausdrucken. Ja, das ausgedruckte Blatt mit den QR-Codes drauf – das ist und wird in Deutschland noch lange das elektronische Rezept sein: Für die Einlösung per App fehlt es an modernen Smartphones und die Krankenkassen schaffen es nicht die PINs zu verteilen. Und der Königsweg für die E-Rezept-Einlösung, die elektronische Gesundheitskarte, ist bis mindestens Mitte nächsten Jahres eine Datenschutz-Baustelle, weil Gematik und Datenschutzbehörde nicht rechtzeitig zueinander fanden. Die Paracelsus-Apotheke jedenfalls freut sich bereits heute darüber, wenn Kunden einen E-Rezept-Ausdruck vorlegen.
8. Dezember 2022
Die Apothekerkammer Nordrhein hat sich erneut vor Gericht gegen DocMorris durchgesetzt: Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Marktplatz-Plattform von DocMorris in ihrer jetzigen Ausgestaltung unzulässig ist. In der monatlich von den Partnerapotheken erhobenen Grundgebühr und den Transaktionsgebühren sieht das Gericht einen Verstoß gegen das Apothekengesetz. Es geht hier um den Paragraphen 11 Apothekengesetz, der seit 2020 auch das Makelverbot für E-Rezepte und seit 2021 auch das Makelverbot für E-Token regelt. Dieser Paragraph besagt, dass Apotheken, auch Apotheken in anderen EU-Mitgliedstaaten, keine Rechtsgeschäfte vornehmen dürfen, „die …die Zuführung von Patienten, die Zuweisung von Verschreibungen … zum Gegenstand haben“. Und das gilt auch für Rechtsgeschäfte oder Absprachen, die die Zuweisung von Verschreibungen in elektronischer Form oder von elektronischen Zugangsdaten zu Verschreibungen in elektronischer Form zum Gegenstand haben, so das Apothekengesetz. Also, für die Karlsruher Richter ist es klar, dass die von DocMorris bereitgestellte Marktplatz-Infrastruktur, mit deren Hilfe gegen eine Grundgebühr Verschreibungen vermittelt werden, gegen das in § 11 Abs. 1a ApoG normierte Verbot verstößt. Mein liebes Tagebuch, gut, dass die Apothekerkammer Nordrhein so wachsam ist und den Rechtsstreit mit dem EU-Versender aufnimmt. Die Kammer darf sich über den Erfolg vor dem Landgericht erstmal freuen, aber das letzte Wort ist in diesem Streit noch nicht gesprochen. DocMorris wird vermutlich Berufung gegen das Urteil einlegen. Und möglicherweise wird der Versender seine Vertragsgestaltung anpassen – denn auf seinen wie immer gearteten Marktplatz wird er nicht verzichten wollen. Der Zwist mit dem Versender wird uns noch lange beschäftigen.
Aber was bedeutet das Urteil nun für Apotheken, die sich der DocMorris-Plattform angeschlossen haben? Oder die mit einer anderen Plattform wie z. B. Amazon zusammenarbeiten? Das könnte für sie heikel werden, sagen Juristen, denn das Urteil entfaltet Signalwirkung über die Plattform von DocMorris hinaus. Und im Klartext heißt das: Für Apothekerleiterinnen und -leiter, die mit solchen Plattformen zusammenarbeiten, könnte dies auch Ärger mit der örtlichen Aufsicht bedeuten. Denn jede Betriebsinhaberin, jeder Betriebsinhaber müsse ja im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis eidesstattlich versichern, keine Verträge geschlossen zu haben, die gegen das Apothekengesetz verstoßen. Mal zugespitzt formuliert: Wer nach diesem Urteil – auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist – weiterhin mit solchen Plattformen zusammenarbeitet, riskiert wohl ein Stück weit die Betriebserlaubnis seiner Apotheke.
Zwei Jahre steht sie an der Spitze der ABDA, unserer Berufsvertretung: Gabriele Regina Overwiening. Wie sieht ihre Halbzeitbilanz aus? Wie hat sie ihren Job gemacht, was hat die ABDA unter ihrer Führung erreicht? Ihrer Einschätzung nach habe die Standesvertretung in den vergangenen zwei Jahre so einige Erfolge erringen können, z. B. das Impfen gegen Grippe und Covid-19 in der Regelversorgung, außerdem die pharmazeutischen Dienstleistungen, die Testzentren und die Impfzertifikate. Aber, mein liebes Tagebuch, man darf die Frage stellen, inwieweit all diese Errungenschaften wirklich auf das Konto der ABDA gehen. Ist da nicht die Politik auf uns zugekommen und hat uns diese Impfungen fast aufgedrängt und uns die Impfzertifikate angedient? War es nicht das Engagement vieler Apothekerinnen und Apotheker selbst, die ihre Testzentren aufgebaut haben? Immerhin, die Präsidentin sieht sehr wohl, dass die Stimmung unter den Kolleginnen und Kollegen derzeit schlecht ist. Und so versucht sie für eine „Jetzt-erst-recht-Mentalität“ zu begeistern – fragt sich nur, worauf sich so eine Stimmung gründen könnte? Ein wirklich politischer Erfolg, z. B. ein echtes Honorarplus auch gegen politische Widerstände durchzusetzen, steht noch immer aus. Stattdessen wird das Honorar der Apotheken erstmal mit dem Spargesetz gekürzt. Das lässt sich wirklich nicht als Erfolg verkaufen. Und ja, es muss sich auch im Inneren der ABDA etwas tun, auch da stehen wir erst am Anfang! Eine mit einer Strukturanalyse der ABDA beauftragte Unternehmensberatung offenbarte, das die Standesvertretung schlanker und wendiger werden muss – ein Prozess, der sich wohl noch lange hinziehen wird. Nur im Bereich Öffentlichkeitsarbeit tut sich bereits was – wir haben es vernommen: Der jetzige Pressesprecher hört auf.
9. Dezember 2022
Mit den Plattformen ist das so eine Sache. Soll es möglich sein, über Plattformen E-Rezepte einzulösen, wollte der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel über eine Schriftliche Anfrage geklärt wissen. Laut Staatssekretär Edgar Franke plant die Bundesregierung derzeit nicht, das Einlösen von E-Rezepten über Plattformen zu ermöglichen. Man müsse allerdings prüfen, ob die an die TI angebundenen Apotheken sich der von Dritten bereitgestellten Plattformen bedienen dürfen. Mein liebes Tagebuch, dazu muss man sich vergegenwärtigen, dass E-Rezepte nur in der Telematik-Infrastruktur (TI) abgerufen werden können – also nur von Apotheken und (EU-)Versendern, die an diese TI angeschlossen sind. So ist „ein Abruf von E-Rezepten aus der Telematikinfrastruktur über Apotheken-Plattformen, die nicht zur Einlösung von E-Rezepten berechtigt sind, unabhängig vom eigentlichen Sitz der Apotheke weder für Apotheken vor Ort noch für Versandapotheken zulässig“, so Franke. Ja, mein liebes Tagebuch, es ist der Versicherte, der letztlich entscheidet, ob er sein E-Rezept in einer Apotheke vor Ort oder bei einem Arzneimittelversender einlösen will. Was noch in Vorbereitung ist: eine sogenannte Schnittstellen-Regelung, die mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz eingeführt wird. Sie wird künftig regeln, wer über eine Schnittstelle berechtigt ist, auf E-Rezept-Daten zuzugreifen, um Versicherten dadurch Mehrwertangebote unterbreiten zu können. Mein liebes Tagebuch, das klingt alles noch ziemlich vertrackt und zum Teil unausgegoren. Vermutlich wird sich auf diesem Gebiet noch einiges tun. Die Versender werden noch weiterhin auf der Suche nach Schlupflöchern sein, wie sie an die E-Rezept-Daten der Versicherten kommen können.
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