Kölner Apotheken dürfen wieder öffnen

Die Heilig Geist Apotheke in Köln, aus der die für eine Frau und ihr ungeborenes Kind tödliche Glucose stammte, darf wieder öffnen. Ebenso die beiden anderen zu dem Filialverbund gehörenden Apotheken, die Apotheke am Bilderstöckchen (Hauptapotheke) und die Contzen-Apotheke. Nur ihre Rezeptur bleibt vorerst weiter geschlossen. 

Ende September schockierte ganz Deutschland die Nachricht vom Tod einer 28-jährigen Frau und ihres per Notkaiserschnitt geborenen Kindes. Sie starben, nachdem die Schwangere in einer Arztpraxis einen Test auf Schwangerschaftsdiabetes gemacht hatte. Grund war eine toxisch verunreinigte Glucose-Mischung, die aus der Heilig Geist Apotheke in Köln stammte. Seit dem heutigen Freitag ist bekannt: Todesursächlich war eine Verunreinigung mit Lidocainhydrochlorid. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Versehen aus und ermittelt nun gegen zwei Mitarbeiter der Heilig Geist Apotheke wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung.

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Wenige Tage nach dem Todesfall hatten das NRW-Gesundheitsministerium und die Bezirksregierung Köln die sofortige Schließung nicht nur der Heilig Geist Apotheke angeordnet, sondern auch der anderen beiden Apotheken, die zum Filialverbund gehören. Für ihren Inhaber, den Apotheker Dr. Till Fuxius, ein harter Schlag. Mit seinem Anwalt Dr. Morton Douglas beantragte er beim Verwaltungsgericht Köln, die Apotheken wieder öffnen zu dürfen. 

Doch nun haben schon das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), die Bezirksregierung Köln und die Stadt Köln gemeinsam entschieden, dass die Apotheken wieder öffnen dürfen. Hintergrund der Entscheidung seien die neuen Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Köln. 

„Damit hat sich eine neue Sachlage ergeben, durch die die Schließung des gesamten Apothekenbetriebs nicht mehr erforderlich ist, um eine Gefährdung weiterer Kunden durch von der Apotheke abgegebene Arzneimittel auszuschließen“, heißt es in der Mitteilung. Die Herstellung von Arzneimitteln in den drei Apotheken bleibt allerdings weiterhin untersagt. Hier müssen die drei Apotheken zunächst Maßnahmen implementieren, die solche Verunreinigungen bei der Herstellung von Arzneimitteln für die Zukunft sicher ausschließen.

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