Diese Digitalisierungs-Förderprogramme können Apotheken nutzen

Das Thema Digitalisierung beschäftigt die Apotheken derzeit bundesweit. Doch vielen dürfte unbekannt sein, dass es auf Bundes- und Länderebene verschiedene Förderprogramme dafür gibt. Die AZ bietet jetzt einen Überblick.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran und hat mit der Coronavirus-Pandemie noch einmal ordentlich an Fahrt aufgenommen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene gibt es diesbezüglich Förderprogramme, die auch Apotheken in Anspruch nehmen können. Förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen in den Apotheken betreffen beispielsweise die Anschaffung neuer Warenwirtschaftssysteme, automatischer Kommissionierer oder digitaler Sichtwahlmodule. Außerdem investieren die Apo­theken in den Ausbau telepharmazeutischer Angebote sowie in die Onlinepräsenz mit Click & Collect-Funktion. Auch hier lohnt sich eine Prüfung, ob diese Investitionen förderfähig sind.

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Beim Bundesförderprogramm „go-digital“ beispielsweise werden gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen gefördert, die durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Bereichen digitale Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung und IT-Sicherheit durchgeführt werden. Am Förderprogramm können kleine und mittlere Unternehmen mit Niederlassungen in Deutschland teilnehmen, die über weniger als 100 Mitarbeiter und  einen Vorjahresumsatz bzw. eine Vorjahresbilanzsumme von maximal 20 Millionen Euro verfügen.

Konkret werden Beratungsleistungen mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Bis zu 20 Beratertage sind förderfähig, einschließlich bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung, bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit.

Zu beachten gilt, dass für das Bundesförderprogramm  aktuell sehr viele selbst ernannte Unternehmensberater existieren, die jedoch mitunter keinerlei Erfahrung haben. Hierbei sollte man  auf die Qualitäten eines offiziellen Beratungsunternehmens setzen.

„Digitalbonus“ in Niedersachsen

Vom Landesförderprogramm Niedersachsen „Digitalbonus“ können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder E-Health tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen profitieren. Hierbei werden Investitionen in IKT(Informations- und Kommunikationstechnik)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen (mit  einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto) oder Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit (mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto) gefördert.

Es handelt sich um einen einmaligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 30 Prozent bei mittleren Unternehmen mit mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro. Förderfähig sind alle notwendigen Aus­gaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die Bewilligungsstelle übersandt werden. Andernfalls gilt der Förderantrag als nicht gestellt.

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