DAV kündigt Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe

Der Deutsche Apothekerverband (DAV)  hat einstimmig beschlossen, die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) der Hilfstaxe zum Ende dieses Jahres kündigen. Das hat der Verband am heutigen Montag in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen. Hintergrund ist die Weigerung der Kassen, Preisanpassungen vorzunehmen, die aber aufgrund von massiven Preissteigerungen bei den Einkaufspreisen in den Augen des DAV unabdingbar sind.

Für die Abrechnung von Rezepturen ist für Apotheken die Hilfstaxe maßgeblich. Die Anlagen 1 und 2 des Vertrages über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, wie die Hilfstaxe offiziell heißt, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) aber nun gekündigt. Das berichtet die ABDA in ihrem Newsroom. Grund für die Kündigung, die heute auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen wurde und fristgerecht zum 31.Dezember 2023 erfolgt, ist demnach, dass die Kassen mehrere Vorschläge zu Anpassungen bei der Abrechnung von Rezepturen, die der DAV nach deutlichen Preiserhöhungen bei den Einkaufspreisen der Apotheken gemacht hatte, abgelehnt hatten. 

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„Wir setzen damit ein Zeichen, dass wir die permanente Blockade der Krankenkassen bei zwingend erforderlichen Preisanhebungen nicht weiter hinnehmen. Wenn die Apotheken dringende und wichtige Rezepturen für Patientinnen und Patienten herstellen, dann müssen Sie dafür auch angemessen bezahlt werden“, sagt der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann. Die Kündigung des DAV für die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe werde fristgerecht bis zum 30. September 2023 eingereicht, heißt es weiter im Newsroom. Ab dem 1. Januar 2024 werde dann nach §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet. Für alle Beteiligten bedeute dies einen unnötigen Mehraufwand, wie der DAV betont.

Streit um die Hilfstaxe gab es in der Vergangenheit immer wieder. Auch im Herbst 2018 hatte der DAV die Anlagen 1 und 2 gekündigt. Danach einigten sich die Vertragspartner aber doch noch rechtzeitig zum 1. Januar 2019 auf neue Preise.

Zudem gab es zum Beispiel Anfang 2018 nach schwierigen – und erfolglosen – Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband einen Schiedsspruch zur Preisvereinbarung für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie. Doch dieser wurde umgehend vom DAV beklagt. Im Oktober 2018 schlossen DAV und GKV-Spitzenverband vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg allerdings einen Vergleich, statt sich auf ein weiteres langwieriges Gerichtsverfahren einzulassen. 


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