Cannabis-Legalisierung: Ampel nimmt erneut Anlauf

Zuletzt schien das Vorhaben zu stocken, doch heute kündigte Gesundheitsminister Lauterbach an: Der Cannabis-Konsum für Erwachsene zu Genusszwecken soll noch in diesem Jahr legal werden. Gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Özdemir stellte er heute die angepassten Eckpunkte für diesen Plan vor. Ende des Monats soll ein erster Gesetzentwurf vorliegen – Apotheken werden darin aber noch keine Rolle spielen.

Im vergangenen Oktober beschloss das Bundeskabinett schon einmal ein Eckpunktepapier zur kontrollierten Cannabisabgabe an Erwachsene – ein Projekt, das sich die Ampel bereits in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hatte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellte die weitgehenden Pläne damals unter den Vorbehalt, dass noch Gespräche mit der EU-Kommission stattfinden sollen. Denn sie mit europäischem und internationalem Recht in Einklang zu bringen, war von Anfang an die größte Herausforderung. Mittlerweile fand der Austausch mit Brüssel statt und Lauterbachs Ministerium blieb in der Folge nichts anderes übrig, als einen Teil seiner Ideen aufzugeben. Einige Ansätze blieben aber bestehen und wurden nun zu neuen Eckpunkten weiterentwickelt. 

Wohin die Reise jetzt gehen soll, erläuterten Lauterbach und Bundeslandschaftswirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) am heutigen Mittwoch in der Bundespressekonferenz in Berlin. Dabei stellte Lauterbach klar, dass die Ziele dieselben blieben: Es gehe darum, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Sub­stanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsu­menten bestmöglich zu gewährleisten und den Schwarzmarkt einzudämmen.

Mehr zum Thema

Abgabe durch Apotheken nur „bei Bedarf“

Kabinett beschließt Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung

Reaktionen aus der Apothekerschaft

Im Spannungsfeld zwischen „Heilberufler und Dealer“

Zu Genusszwecken

Legalisierung von Cannabis – AMK warnt dringend vor Risiken

Für die Apotheken stellt sich bei all diesen Überlegungen immer wieder die Frage, wo sie ihren Platz finden sollen. Abgabestellen für medizinisches Cannabis sind sie bereits – doch die Meinungen, ob sie auch Cannabis zu Genusszwecken abgeben sollten, gehen auseinander. Die Standesvertretungen sind keine begeisterten Verfechter dieses potenziellen Geschäftsfelds. Sie verweisen immer wieder auf den heilberuflichen Zielkonflikt, schließlich ist es Aufgabe der Apotheken, Patienten und Patientinnen mit Arzneimitteln zu versorgen. Schon bei den ersten Eckpunkten war nicht klar, ob auch Apotheken als lizenzierte Fachgeschäfte für die Abgabe fungieren sollen. Auch bei dem neuen Modell ist diese Frage noch nicht beantwortet – Genaueres wird man möglicherweise im Herbst erfahren. 

Quelle: Den ganzen Artikel lesen