Bundesländer wollen Importförderklausel abschaffen

Ist die Importförderklausel bald Geschichte? Am 15. März willder Bundesrat darüber abstimmen. Der Gesundheitsausschuss hatte am vergangenenMittwoch bereits empfohlen, die Klausel zu streichen. Hintergrund ist das Gesetzgebungsverfahrenzum Arzneimittelpaket von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), zu dem dieBundesländer insgesamt 38 Beschlussempfehlungen eingebracht haben.

Die Importförderklausel ist seit Jahren umstritten. Nunzeichnet sich die Chance ab, dass die Regelung zur Förderung von Importarzneimittelngemäß §129des SGB V kippen könnte. Denn am 15. März steht der Gesetzentwurfzum GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) auf derAgenda des Bundesrates. Der aktuelle Regierungsentwurf beinhaltet zwar eineNeufassung der Importklausel, jedoch keine Streichung.

Damit das GSAV Inkrafttreten kann, wird die Zustimmung desBundesrates benötigt. Unter Federführung des Gesundheitsausschusses haben dieLänder am vergangenen Mittwoch insgesamt 38 Beschlussempfehlungen für diesenTermin vorbereitet. Und eine davon lautet, die Importförderklausel zu streichen.Eine Neufassung würde aus Sicht der Länder nicht ausreichen.

Brandenburg will Klausel aus der Welt schaffen

Nach Informationen von DAZ.online kam unter anderem einAntrag zur Abschaffung der Klausel aus Brandenburg. Damit bleiben dieBrandenburger ihrer Linie treu. Denn seitdem im vergangenen Sommer die Vorkommnisseum den umstrittenen Brandenburger Händler Lunapharm bekannt wurden, hat sichdie Landesgesundheitsministerin Susanne Karawanskij (Linke) für die Abschaffungder Klausel eingesetzt. Am 14.12.2018 hatte der Bundesrat bereits eineEntschließung gefasst.

Nun kommt die Klausel im Zusammenhang mit demGSAV-Gesetzgebungsverfahren erneut in den Bundesrat. Die Begründung der aktuellenBeschlussempfehlung des BR-Gesundheitsausschusses und die der BrandenburgerInitiative aus 2018 ähneln sich dabei stark.

Nutzen-Risiko-Verhältnis der Importförderung

Die Klausel, die vor Inkrafttreten des AMNOG im Jahr 2011noch das einzige Preisdämpfungsinstrument für patentgeschützte Arzneimittelwar, hat aus Sicht der Länder inzwischen ausgedient. „Nach Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts liegen die im Jahr 2017 erzieltenEinsparungen durch Importarzneimittel bei lediglich 120 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen für den gleichen Zeitraum Einsparungenvon rund vier Milliarden Euro durchRabattvereinbarungen“,heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des BR-Gesundheitsausschusses.

Außerdem sind die Länderder Auffassung, dass durch die Importförderung Risiken für die Patientensicherheitbestehen. „Derdurch komplexe Vertriebswege gekennzeichneteParallelhandel ist nach Beobachtungen der Strafverfolgungsbehörden sowie derfür die Arzneimittelüberwachungzuständigen Behörden von einer zunehmenden Zahl von Arzneimittelfälschungsfällen betroffen.“

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