BMG präzisiert Versicherten-Identifizierung in der Apotheke

Das BMG hat im Sinne der ABDA nachgebessert: Die für Apotheken künftig vorgesehene Aufgabe, Versicherte mittels eines geeigneten technischen Verfahrens zu identifizieren und ihnen somit den Zugang zu TI-Anwendungen zu erschließen, soll auch vergütet werden. Genaueres rund um die neue Leistung soll eine Rechtsverordnung regeln. So sieht es der neue Entwurf für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vor, den das Bundeskabinett am 14. September beschließen soll. 

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung – kurz: Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – ist bei der ABDA bereits weitgehend auf Zustimmung gestoßen. Zwar rankt das Vorhaben in erster Linie um Verbesserungen bei der Pflege in Kliniken. Doch auch bei der Digitalisierung wird nachgesteuert – und genau da wird es für die Apotheken interessant. 

Mehr zum Thema

Stellungnahme zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

ABDA begrüßt Schnittstellen-Pläne

Entwurf für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

E-Rezept: Was wird aus den Schnittstellen für Drittanbieter?

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will nach eigenem Bekunden vor allem die Nutzerfreundlichkeit von digitalen Anwendungen stärken und die zentralen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI), etwa elektronische Patientenakte und E-Rezept, weiter verbreiten. Schnittstellen im E-Rezept-Fachdienst sollen zudem dafür sorgen, dass Verordnungsdaten leichter fließen – allerdings nur zu explizit genannten Stellen (darunter Apotheken, Krankenkassen, Ärzte etc.) und aus bestimmten Gründen, nämlich stets mit dem Ziel, den Nutzen für die Versicherten zu vergrößern.

Aus Apothekersicht ist besonders erfreulich, dass hier das Makelverbot für E-Rezepte nochmals bestärkt wird: Ausdrücklich soll festgehalten werden, dass die elektronischen Zugangsdaten zum E-Rezept (E-Token) nicht über die besagten Schnittstellen übermittelt werden dürfen. Betrieben werden soll die Schnittstelle von der Gematik, die diese den im Gesetz genannten Berechtigten diskriminierungsfrei und kostenfrei zur Verfügung stellt. Weitere Einzelheiten kann das BMG in einer Verordnung regeln. 

Entwurf aus dem BMG

Aufschub für elektronische T- und BtM-Rezepte

Referentenentwurf 

TI-Zugang: BMG sieht Ident-Verfahren künftig in der Apotheke

Referentenentwurf

TI-Komponenten: Softwarehäuser sollen andere Anbieter kostenfrei anbinden 

Mittlerweile hat man im Hause Lauterbach nochmals am Entwurf nachgefeilt. Das Bundesjustizministerium wurde dabei unter anderem zur Rechtsprüfung hinzugezogen. Herausgekommen ist eine nachjustierte Kabinettsvorlage, die das Bundeskabinett am morgigen Mittwoch beschließen soll. Die unterschiedlichen Ministerien haben bereits zugestimmt, beziehungsweise keine Einwände erhoben.

Gegenüber dem ersten Entwurf ist an der bereits genannten Schnittstellen-Regelung wenig verändert worden, inhaltlich bleibt es bei der eingeschlagenen Linie. Hingegen wurde bei einer anderen für die Apotheken wichtigen Änderung im Sozialgesetzbuch V deutlich präzisiert – und das auch im Sinne der ABDA. Künftig sollen Apotheken Identifizierungsverfahren für Versicherte durchführen können. Den Hintergrund erläutert das BMG im neuen Entwurf weitaus genauer als zuvor:

Quelle: Den ganzen Artikel lesen