BAV will Retaxschutz für Apotheken bei Entlassrezepten

Die Retaxgefahr für Apotheken beim Beliefern von Entlassrezepten nimmt inzwischen überhand. Nun soll das Thema auch beim Deutschen Apothekertag Ende September in Düsseldorf auf den Tisch kommen: Der Berliner Apotheker Verein will über einen Antrag abstimmen lassen, in dem er vom Gesetzgeber Schutz für die beliefernden Apotheken fordert.

Die Regeln für das Ausstellen von Entlassrezepten sind kompliziert – so kompliziert, dass sowohl Klinikärztinnen und -ärzte als auch die beliefernden Apotheken oftmals den Überblick verlieren. Für die Apotheken kann das zu finanziellen Schwierigkeiten führen: Es drohen Retaxationen, unter Umständen sogar auf Null.

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Der Deutsche Apothekerverband weist zwar auf die Möglichkeit hin, Entlassrezepte unter bestimmten Voraussetzungen als Privatrezepte behandeln zu können. Doch das dürfte allenfalls eine Krücke sein, keine Lösung des Grundproblems. Der Berliner Apotheker Verein (BAV) will das Übel jetzt an der Wurzel packen: In einem Antrag, über den die Hauptversammlung beim Deutschen Apothekertag 2023 abstimmen soll, wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Situation aufzulösen. Demnach soll es den Krankenkassen verboten werden, formale Fehler an Entlassrezepten als Anlass für Taxbeanstandungen zu nehmen. Zudem gelte es, Apotheken von der Pflicht zu befreien, fehlende Angaben oder offensichtliche Abweichungen von Formvorgaben des Rahmenvertrags auf Verordnungen im Entlassmanagement vor der Versorgung und/oder Abrechnung zu ergänzen oder zu korrigieren.

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