Aufgepasst: Krankenkassen erstatten für Senioren nur noch Efluelda

Ältere ab 65 Jahren, bei Zulassungserweiterung ab 60 Jahren, sollen künftig mit dem Hochdosisgrippeimpfstoff Efluelda geimpft werden – sollen, dürfen oder müssen? Was ist, wenn Efluelda nicht lieferbar ist – erhalten Senior:innen dann einen standarddosierten Grippeimpfstoff? Oder erstatten die Krankenkassen diesen nun nicht mehr? DAZ.online hat recherchiert und mit dem GKV-Spitzenverband gesprochen. So viel vorab: Die Praxen müssen bei ihren Vorbestellungen Efluelda wohl durchaus berücksichtigen.

Ab der kommenden Grippesaison 2021/22 sollen alle Älteren ab 60 Jahren mit einem Hochdosisgrippeimpfstoff vor Influenza geschützt werden – so die Zulassungserweiterung für die einzige Vakzine Efluelda® von 65 Jahre auf 60 Jahre klappt. Die STIKO empfahl es im November 2020, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) änderte die Schutzimpfungs-Richtlinie im Januar 2021 und das Bundesministerium für Gesundheit muss das Ganze nun noch absegnen. Doch wie geht es dann weiter – dürfen Ärzt:innen bei Älteren ausschließlich diesen Impfstoff verimpfen? Was, wenn Efluelda nicht lieferbar ist? Erhalten Senior:innen dann einen standarddosierten Grippeimpfstoff – oder erstatten die Krankenkassen sodann gar keinen? DAZ.online hat beim GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nachgehakt.

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„Ärzte dürfen nur noch diesen Impfstoff verimpfen“, erklärt der GKV-Spitzenverband auf Anfrage. Andere Impfstoffe – standarddosierte wie Influsplit® Tetra, Flucelvax® Tetra oder Vaxigrip® Tetra – dürfen nur bei jüngeren Versicherten mit Vorerkrankungen verabreicht werden, also im Rahmen von Indikationsimpfungen, so der Spitzenverband. Diese Aussage belegt er mit dem G-BA-Beschluss.

Konventionelle Grippeimpfstoffe dürfen nicht geimpft werden

So formuliert der G-BA in den Tragenden Gründen seines Beschlusses: „Da die STIKO in ihrer Bewertung insgesamt zu der Einschätzung gelangt, dass Hochdosis-Grippeimpfstoffe einen besseren Schutz vor einer Influenzaerkrankung bieten als andere inaktivierte quadrivalente Influenza-Impfstoffe und somit nach Auffassung der STIKO in Bezug auf das Impfziel generell vorzuziehen sind, bleibt grundsätzlich kein Raum für eine Anwendung ,konventioneller‘ inaktivierter quadrivalenter Influenza-Impfstoffe innerhalb der GKV“.

Für die Erstattung dürfte das bedeuten, dass standarddosierte Influenzaimpfstoffe mit Inkrafttreten der neuen Schutzimpfungs-Richtlinie am 1. April 2021 sodann für Ältere ab 65 beziehungsweise 60 Jahren auch nicht mehr von der GKV erstattet werden. Doch was passiert eigentlich, wenn manche Senior:innen keinen Hochdosisimpfstoff wünschen oder Sanofi Pasteur Efluelda® nicht in benötigtem Umfang liefern kann? Derzeit leben etwa 23 Millionen Menschen in Deutschland, die 60 Jahre alt oder älter sind. Will man das Impfziel einer 75-Prozentigen Durchimpfung erreichen, müssten im nächsten Winter 17,3 Millionen Senior:innen gegen Grippe geimpft werden – und zwar mit Efluelda®.

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