Von Basilikum bis Koriander: Welche Kräuter dürfen mitkochen, welche nicht?

Frische Kräuter verfeinern das Aroma vieler Speisen und sind ein Hingucker auf dem Teller.

Doch welches Kraut gehört an welches Gericht? Und sollte man sie mitkochen oder erst kurz vor dem Servieren drüberstreuen?

Die Zeitschrift ‚Lebensmittel-Praxis‘ (Ausgabe Juli 2020) erklärt die wichtigsten Punkte.

Basilikum

Pizza, Pasta und italienische Soßen kommen oft nicht ohne die Blätter aus. Sie sind auch Grundlage für Pesto.

Da das Kraut beim Kochen sein Aroma verliert, sollte man es erst am Ende dazugeben.

Bohnenkraut

Wie der Name schon sagt, eignet es sich als würzig-pfeffrige Beigabe zu grünen Bohnen. Es ist auch einsetzbar in Suppen, Eintöpfen oder Fleischgerichten. Bohnenkraut darf mitgegart werden.

Dill

Die zarten Triebe geben Gurkensalaten Aroma, ebenso Lachs und anderen Fischen. Dill schmeckt auch im Kräuterquark, im Frischkäse oder zu Rührei, es sollte aber niemals mitkochen.

Estragon

Ist geschmacksintensiv. Schon wenige Blätter genügen, um eine Sauce béarnaise zu aromatisieren.

Estragon gibt Kräuteressigen Geschmack, ebenso Ragouts, Eierspeisen und Pfifferlingen – und entfaltet seinen vollen Geschmack erst bei Hitze, deshalb darf es von Anfang an mit in den Topf.

Koriander

Die fein geschnittenen Blätter verwendet man vor allem in der thailändischen und indischen Küche. Koriander wird erst kurz vor dem Essen frisch drüber gestreut.

Deutsche Presse-Agentur (dpa)

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