Coronavirus: Wann gelte ich als Kontaktperson und muss in Quarantäne?

Deutschland ist mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie.

Auch wenn die Hoffnung auf einen Impfstoff näher zu rücken scheint, wird ein eigenverantwortliches Handeln von Jedem noch länger gefragt sein.

Doch wie verhält man sich eigentlich, wenn man Kontakt mit einem oder einer Corona-Infizierten hatte?
 

Corona: Art und Dauer des Kontakts entscheidend

Spätestens wenn man die von der Regierung empfohlene Corona-Warn-App regelmäßig checkt, wird man früher oder später Risikobegegnungen gehabt haben.

Mag die erste Begegnung mit niedrigem Risiko noch für einen kleinen Herzaussetzer gesorgt haben, besteht die Möglichkeit des Kontakts doch jederzeit, wenn man sich draußen bewegt und andere Leute in der Bahn oder beim einkaufen trifft.

Dabei kommt es nicht nur auf den Kontakt selbst an, sondern auch auf die Dauer, die Nähe und die getroffenen Schutzmaßnahmen, wie dem Mund-Nase-Schutz.

Viele Gesundheitsämter sind jetzt schon überlastet. Um die Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt gewährleisten zu können, unterscheidet das Robert Koch-Institut (RKI) deshalb verschiedene Kategorien der Kontaktpersonen, je nach Infektionsrisiko.

Zu welcher dieser Kategorien man zählt, bestimmt das weitere Vorgehen und auch, ob man in Quarantäne muss.
 

1. Kontaktperson I (A & B): höheres Infektionsrisiko

Eine Kontaktperson der Kategorie I zu sein bedeutet, engen Kontakt mit einer an Corona infizierten Person gehabt zu haben. Dabei unterscheidet das RKI noch zwischen I (A) und I (B).

Kategorie I (A) meint einen engen Kontakt zu einer infizierten Person ohne Mund-Nasen-Schutz, näher als der Schutzabstand von 1,5 Metern.

Das kann beispielsweise ein Gespräch, eine innige Umarmung oder ein Kuss sein.

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Wenn man in die Kategorie I (B) gehört, hat man sich gemeinsam mit einer an Covid-19 infizierten Person im selben Raum aufgehalten, zeitlich länger als rund 30 Minuten.

Hier ist man durch die Aerosole einem Risiko ausgesetzt, weshalb auch eine Mund-Nase-Bedeckung leider keinen ausreichenden Schutz bietet.

Das kann beispielsweise in der Schule oder im Büro passieren, bei Feiern oder auch bei gemeinsamen Aktivitäten wie Sport oder Singen, wenn für keine ausreichende Lüftung gesorgt ist.
 

2. Kontaktperson II: geringeres Infektionsrisiko

Wenn man zu der zweiten Kategorie gehört, hat man ein eher geringes Infektionsrisiko. Das ergibt sich zum Beispiel, wenn man weniger als 15 Minuten engen Kontakt mit einer infizierten Person hatte, oder sich kürzer als 30 Minuten im selben Raum aufgehalten hat.

In diese Kategorie zählt man auch, wenn man zwar engen Kontakt hatte (näher als 1,5 Meter), aber einen Mund-Nasen-Schutz getragen hat.

Als Kontaktperson II sollte man seine Kontakte freiwillig reduzieren und sich in jedem Fall testen lassen, sobald man typische Symptome entwickelt.

3. Kontaktperson III: medizinisches Personal

Kontaktpersonen der Kategorie III sind vorwiegend medizinisches Personal, die durch ihre Arbeit potentiell einem höheren Risiko ausgesetzt sind, sich aber auch entsprechend schützen können.

Wichtig ist dabei, immer auf entsprechende Schutzkleidung zu achten und auf den eigenen Körper zu hören, sollten Symptome auftreten.

Generell haben Personen dieser Gruppe aber keine weiteren Kontaktbeschränkungen als der Rest der Bevölkerung.
 

Leitfaden: Muss ich mich auf Corona testen lassen?

Wer sich unsicher ist, sollte sich in jedem Fall beim lokalen Gesundheitsamt melden und bei Symptomen immer den Hausarzt anrufen. Weitere Infos gibt es jederzeit auf den Seiten des Robert Koch-Instituts.
 

Kontaktperson I Kontaktperson II Kontaktperson III
Infektionsrisiko +++ + (+)
Möglichkeit zur Prävention ++ + +++
Art des Kontakts Enger (Körper-)Kontakt über 15 min.; über 30 min. im selben Raum Unter 15 min Nahkontakt, unter 30 min im selben Raum, enger Kontakt mit Maske Medizinisches Personal mit Risiko, aber Schutzausrüstung
Registrierung durch das Gesundheitsamt Ja Nein Nein
Kontaktreduktion erforderlich? Häusliche Quarantäne Ja Nein
Gesundheitsüberwachung Regelmäßiger Kontakt mit dem Gesundheitsamt Bei Symptomen das Gesundheitsamt anrufen Tägliche Selbstkontrolle; bei Symptomen Gesundheitsamt kontaktieren
Test Eher ja, bei Symptomen immer Bei Symptomen Bei Symptomen

Wichtiger Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel enthalten lediglich allgemeine Hinweise. Zur Abklärung eines gesundheitlichen Problems empfehlen wir den Besuch bei ausgebildeten und anerkannten Ärzten.

Quellen

  • Robert Koch-Institut (2020): Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei Infektionen durch SARS-CoV-2, abgerufen am 11.11.2020: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html#doc13516162bodyText8
  • Infektionsschutz.de (2020): Wie verhalte ich mich beim Coronavirus?, abgerufen am 11.11.2020: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich.html

Mirjam Bittner

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