Deutschland niest und hustet, das überfordert immer mehr Arztpraxen. Seit Wochen fordern sie die Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung, um vor allem das Personal zu schützen. Nun soll sie dauerhaft kommen. FOCUS online sagt, was gilt.
Offenbar soll zum 7. Dezember die telefonische Krankmeldung wieder eingeführt werden. Sie soll dann auch dauerhaft gelten, wie die Online-Ausgabe der „Tagesschau“ berichtet. Der Bundestag hatte die Maßnahme bereits im Sommer beschlossen, die Richtlinie soll nun folgen. Allerdings soll es wichtige Änderungen geben.
Telefonische Krankmeldung kommt zurück – das ändert sich
Die aktuell steigenden Infektionszahlen überfordern immer mehr Arztpraxen – und die fordern als eine Hilfsmaßnahme die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung. Der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, hatte erst kürzlich mehr Tempo bei der Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung gefordert.
Dass dies noch nicht geschehen ist, sei „überhaupt nicht nachvollziehbar“, sagte Beier den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Dienstag. Die Krankschreibung per Telefon wäre „schon diesen Winter eine dringend notwendige Entlastung für die derzeit extrem geforderten Hausarztpraxen gewesen.“
Allerdings bekommen nicht alle Patienten ab 7. Dezember eine Krankschreibung am Telefon.
Diese Regeln gelten:
- Der Patient muss der Praxis bekannt sein und dort in den letzten zwei Jahren mindestens einmal zur Behandlung oder Untersuchung gewesen sein.
- Die Krankmeldung gilt für alle Erkrankungen. Also nicht nur für Atemwegserkrankungen, sondern etwa auch für Durchfall, Kopfschmerzen, Unwohlsein und Schwindel.
- Bei sehr schweren Krankheitsverläufen ist es jedoch wichtig, den Arzt zu kontaktieren und einen Hausbesuch zu vereinbaren.
- Neu ist, dass sich die Arztpraxis vergewissern muss, dass die angerufene Person tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt.
Wie lange gilt die Krankschreibung per Telefon?
Die Krankschreibung nach einer telefonischen Sprechstunde gilt in der Regel für maximal sieben Kalendertage. Das erfuhr FOCUS online aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums. Eine Folgekrankschreibung ist nur möglich, wenn die Patienten zuvor persönlich in der Arztpraxis untersucht wurden. Diese Folgekrankschreibung kann auch für längere Zeiträume gelten.
Wie kommt die Krankschreibung bei mir an?
In der Regel per Post oder per E-Mail. Die AU für den Arbeitgeber wird seit Anfang des Jahres direkt über die Krankenkasse übermittelt.
Nach Angaben der KBV kommt es selten vor, dass einzelne Praxen verlangen, die Krankschreibung abzuholen. In diesem Fall müssen Patienten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abholen lassen – zum Beispiel von einem Angehörigen.
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