Wann kommt welche Rezeptart als E-Rezept?

Die Einführung des E-Rezepts steht erst ganz am Anfang. Derzeit können Ärzte und Zahnärzte freiwillig Arzneimittel elektronisch verordnen. Ab 2024 soll dies dann Pflicht sein. Nach und nach sollen dann weitere Anwendungen folgen, zum Beispiel BtM-Rezepte, Verordnungen über Digas und Hilfsmittel und andere Medizinprodukte. Wann was eingeführt werden soll, verrät die E-Rezept-Roadmap der Gematik.

Auch wenn die Zahl der eingelösten E-Rezepte stetig steigt, glauben viele nicht daran, dass elektronische Verordnungen für Arzneimittel, die zulasten der GKV verordnet werden, ab dem kommenden Jahr wirklich Pflicht werden. Tatsächlich ist dieser Termin, ab dem bei Nichtbeachtung auch Sanktionen für die Ärztinnen und Ärzte folgen sollen, noch nicht in Stein gemeißelt. Denn bei Lauterbachs Digital-Gesetz, mit dem diese Deadline scharfgeschaltet werden soll, herrscht seit einer Weile Stillstand. Seit dem Kabinettsentwurf, der Ende August veröffentlicht wurde, hat man nichts mehr gehört. 

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Neben der verpflichtenden Einführung der „normalen“ E-Rezepte, also der Ersatz für das bisherige Muster 16 für Arzneimittelverordnungen, gibt es zudem konkrete Pläne, wann weitere Rezeptarten durch E-Verordnungen ersetzt werden sollen. Die Gematik hat dazu eine E-Rezept-Roadmap erstellt und auf ihrer Webseite veröffentlicht. Wie verlässlich die genannten Daten sind, wird sich zeigen. Denn zum einen basiert die Roadmap auf dem Kabinettsentwurf des Digitalgesetzes, das wie gesagt derzeit stagniert. Zudem könnten Regelungen aus diesem Digitalgesetz wiederum zu Verzögerungen führen. Denn der Kabinettsentwurf sieht vor, dass E-Rezepte auch über Krankenkassenapps empfangen werden können. Dazu muss aber jede einzelne App überprüft werden, ob sie den Sicherheitsstandards der Gematik genügt und das könnte die Einführung von E-BtM- und E-T-Rezepten verzögern.

BtM- und T-Rezepte ab Sommer 2025 papierlos

Denn die sollen laut Roadmap eigentlich zum 1. Juli 2025 Pflicht werden. Vorher soll es eine Pilotphase bzw. eine Phase der freiwilligen Nutzung geben. Das gilt für alle Termine, ab denen eine neue Anwendung Pflicht wird. Je nach Komplexität soll die Übungsphase drei bis zwölf Monate dauern. Noch vor der Einführung der elektronischen BtM- und T-Rezepte soll möglich sein, E-Rezepte im Ausland einzulösen und digitale Gesundheitsanwendungen auch digital zu verordnen. Termin ist hier der 1. Januar 2025.

Ab 1. Juli 2026 soll es Pflicht sein, Rezepte für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege elektronisch auszustellen. Am 1. Januar 2027 sollen E-Rezepte dann für Heilmittelverordnungen obligatorisch sein und am 1. Juli 2027 folgen noch einmal Rezepte, die für Apotheken wichtig sind, nämlich Hilfsmittel, Verbandmittel (nach §31 Abs. 1 Satz 1 SGB V), Medizinprodukte (nach §31 Abs. 1), Bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung (nach §31 Abs. 1 Satz) sowie Harn- und Blutteststreifen (nach §31 Abs. 1 Satz 1). Letztere sorgen in den Apotheken immer wieder für Verwirrung, weil sie bei herkömmlichen Rezepten gemeinsam mit Arzneimitteln auf ein Rezept verordnet werden können. Bei E-Rezepten geht das derzeit nicht.

Freiwillige Nutzung für PKV

Neben den Pflichtterminen (Verpflichtende Nutzung durch Ärztinnen und Ärzte laut §360 SGB V) sieht die Roadmap zudem noch Anwendungsfälle vor, in denen freiwillig E-Rezepte genutzt werden können. Dazu gehören Selbstzahler-Rezepte für GKV-Versicherte auch über nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Direktzuweisung von Zytostatika-Rezepten sowie Rezepte für Privatversicherte. Letzteres hängt von der Verfügbarkeit der digitalen Identität ab.


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