Apothekeninhaberinnen und -inhaber in Westfalen-Lippe müssen künftig tiefer in die Tasche greifen als bisher, wenn sie das Apothekenportal nutzen möchten. Wie die standeseigene Betreibergesellschaft Gedisa informiert, passt sie die Konditionen zum 1. Oktober an. Die Rahmenvereinbarung mit dem AVWL läuft jedoch entgegen früheren Mitteilungen weiter.
Wer in Westfalen-Lippe eine Apotheke besitzt und das Apothekenportal nutzen möchte, muss dafür einen gesonderten Vertrag mit der Betreibergesellschaft Gedisa abschließen. Hintergrund ist, dass der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) sich vor rund eineinhalb Jahren nach langem Hin und Her nicht dazu durchringen konnte, der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken (Gedisa) als Gesellschafter beizutreten. Alle anderen 16 Verbände im Bundesgebiet haben sich der Gedisa angeschlossen – sie finanzieren die Aktivitäten der Gesellschaft und holen sich das Geld von ihren Mitgliedern zurück, entweder per Sonderumlage oder über den regulären Beitrag.
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Wer also Mitglied in einem Verband ist, bezahlt automatisch für das Portal und kann es folglich auch in vollem Umfang nutzen. AVWL-Mitglieder hingegen haben die Wahl, ob sie das Portal nutzen möchten und wenn ja, ob in der Voll- oder Basisvariante. Entscheiden sie sich für die Nutzung, können sie sich gegenüber der Gedisa auf eine Rahmenvereinbarung des AVWL mit der Digitalgesellschaft beziehen und bekommen zu den darin vereinbarten Konditionen Zugang zum Portal und seinen Funktionen.
So war es jedenfalls bisher – für Irritation unter den AVWL-Mitgliedern sorgte jedoch eine Ende Juni von der Gedisa verschickte Mitteilung, diese Rahmenvereinbarung laufe zum 30. Juni 2023 aus. Dabei handelte es sich offenbar um ein Missverständnis: Das genannte Datum taucht in der Vereinbarung zwar auf, im fraglichen Passus fixieren die Vertragspartner allerdings lediglich den Preis bis zu diesem Stichtag. Wörtlich heißt es in § 2 Absatz 5 der Vereinbarung unter der Überschrift „Vergütung“:
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