ABDA will weitreichende Erleichterungen bei Lieferengpässen für Apotheken

Aus Sicht der ABDA ist der Entwurf eines Lieferengpass-Gesetzes dringend überarbeitungsbedürftig. Nicht nur, was die Vergütung der Apotheken für das Lieferengpass-Management betrifft, macht sie konkrete Vorschläge: Auch zu den Befugnissen der Apotheken bei Lieferengpässen hat sie klare Vorstellungen. Zudem sollen Nullretaxationen bei Formfehlern verboten werden, fordert die Standesvertretung.

Die ABDA klebt jetzt ein Preisetikett auf die Leistungen der Apotheken beim Lieferengpass-Management: Wie bereits berichtet, fordert sie 21 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vorgang, bei dem auf eine Nichtverfügbarkeit reagiert werden muss. Vorgesehen sind derzeit im Entwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfung- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) 50 Cent Aufschlag je Vorgang, bei dem ein Arzneimittel betroffen ist, für das das BfArM einen Lieferengpass festgestellt hat.

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ABDA fordert 21 Euro je Lieferengpass-Austausch

Diese Forderung der Standesvertretung findet sich auch in ihrer jetzt veröffentlichten Stellungnahme zum ALBVVG wieder. Und nicht nur das: Die ABDA hat auch bezüglich der erleichterten Abgaberegeln klare Vorstellungen. Sie regt eine Ergänzung der Vorschriften in § 129 Absatz 1 SGB V an. Diese sollen künftig unter anderem folgende Formulierung enthalten:

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