Kassen sollen weniger Geld für Werbung ausgeben dürfen

Prävention und Gesundheitsförderung statt teurer Werbung: Der Petitionsausschuss will, dass die Krankenkassen künftig weniger Geld für Werbung ausgeben dürfen als bisher. Ein vollständiges Werbeverbot hat der Ausschuss dabei allerdings nicht im Blick, wie aus einer Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag hervorgeht.

Ein Kugelschreiber hier, ein Werbespot da: Dass die Krankenkassen auf Kosten der Beitragszahler um neue Mitglieder buhlen, ist manch einem Beobachter schon länger ein Dorn im Auge. Ein Petent hatte vor diesem Hintergrund im Jahr 2021 eine Vorlage in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingebracht, mit der er erreichen wollte, dass den Kassen „jegliche Art von Werbung, insbesondere teure TV-Werbung und Werbung in Fußballstadien, untersagt wird“. Denn in der Krankenversicherung bestehe Versicherungspflicht, begründete er den Vorstoß. „Ein Versicherter, der aufgrund von Werbung die gesetzliche Krankenkasse wechselt, fehlt dafür seiner bisherigen Krankenkasse. Es ist also ein Nullsummenspiel. Die Kosten für Werbung werden dagegen der Versichertengemeinschaft aufgebürdet und müssen über die Beiträge getragen werden.“

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Nun positioniert sich auch der Petitionsausschuss zur Thematik: In einer am heutigen Mittwoch verabschiedeten Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag sprechen sich die Mitglieder dafür aus, die Werbeausgaben für Krankenkassen weiter zu begrenzen. Die Petition soll demnach an das Bundesministerium für Gesundheit überwiesen und das Petitionsverfahren im Übrigen abgeschlossen werden.

Der Wettbewerb der Krankenkassen diene dem Ziel, „das Leistungsangebot und die Qualität der Leistungen zu verbessern sowie die Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu erhöhen“, schreibt der Ausschuss laut „hib“-Newsletter des Bundestags in seiner Empfehlung. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die Krankenkassen nicht nur die gesetzlich geregelten Pflichtleistungen, sondern in einem gewissen Umfang auch freiwillige Leistungen anbieten können, etwa die Kostenübernahme für gesundheitsfördernde Kurse, professionelle Zahnreinigungen und bestimmte medizinische Vorsorgeleistungen. Daher müsse es einer Krankenkasse möglich sein, ihr Leistungsspektrum nach außen hin für potenzielle Neumitglieder darzustellen.

Werbung ist erlaubt, aber in Grenzen

Nach dem Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung sei das Werben um Mitglieder und für die Leistungen der Kassen als Mittel des Wettbewerbs „ausdrücklich erlaubt“, heißt es weiter. Doch es gibt Grenzen: So müsse dabei unter anderem die sachbezogene Information der Versicherten im Vordergrund stehen.

Für ein vollständiges Werbeverbot für die Kassen, wie in der Petition gefordert, sehe der Ausschuss zwar keinen Raum. Jedoch verweisen die Abgeordneten in ihrer Beschlussempfehlung auf den Koalitionsvertrag der Ampel-Partner für die laufende Legislaturperiode. Darin sei ausdrücklich vereinbart, „zugunsten verstärkter Prävention und Gesundheitsförderung die Möglichkeiten der Krankenkassen, Beitragsmittel für Werbemaßnahmen und Werbegeschenke zu verwenden, zu begrenzen“.

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