Bei all den Diskussionen über das Dispensierrecht für Ärzte der für Deutschland eingekauften Paxlovid-Packungen, unterstellte zuletzt manche böse Stimme, dass es dabei weniger um den Patienten-Nutzen gehen könnte als darum, einem drohenden Verfall der Packungen zuvorzukommen. Doch nun hat auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen den Nutzen von Paxlovid bestätigt – vor allem für Ungeimpfte.
Seit dem 18. August 2022 dürfen Ärztinnen und Ärzte Paxlovid direkt an COVID-19-Patient:innen abgeben. In KW 34, also der Woche, die auf die Änderung der Rechtslage folgte, vervielfachte sich die Zahl der Packungen, die der Großhandel auslieferte, von 3.190 auf 11.576. Ob die Packungen aufgrund der neuen Regel direkt in Arztpraxen abgegeben wurden, die sie zuvor über die Apotheke bezogen hatten, oder ob sie per Rezept verordnet und die Rezepte in der Apotheke eingelöst wurden, geht aus den Zahlen nicht hervor. Jedenfalls hat nun das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Nutzen – genauer gesagt den „Zusatznutzen“ – von Paxlovid bestätigt. Die beiden enthaltenen Wirkstoffe Nirmatrelvir und Ritonavir senkten bei Risikopatienten die Gefahr eines schweren Verlaufs, heißt es in einer Pressemitteilung des IQWiG. Dennoch weist das Institut erneut darauf hin, dass die Wirkstoff-Kombination nicht für alle besonders gefährdeten Patientinnen und Patienten geeignet ist – das liegt an bestimmten Kontraindikationen und Wechselwirkungen.
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Zugelassen ist Paxlovid zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln. In seiner frühen Nutzenbewertung kam das IQWiG jetzt zu dem Schluss, dass durch die Einnahme von Paxlovid „das Risiko, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln, intensivmedizinisch betreut zu werden oder sogar an COVID-19 zu versterben“ in dieser Patient:innen-Gruppe sinkt. Als Risikofaktoren galten: Übergewicht, ein Alter von mehr als 60 Jahren, die Einnahme von immunschwächenden Medikamenten, Zigarettenkonsum oder das Vorliegen von spezifischen Vorerkrankungen wie beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus (Typ 1 oder 2) oder chronische Lungenerkrankungen. Einschränkend ist jedoch zu beachten:
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