„Legal Highs“-Verbot ohne Nutzen

Dem Konsum von „Legal-Highs” wie Badesalz oder Kräutermischungen ist mit Gesetzen nicht beizukommen. Das zeigt jetzt ein Evaluationsbericht zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, der DAZ.online vorliegt

Die Angebotspalette ist breit: Sie reicht vom „Badesalz Highspeed blue“ über die „Kräutermischung Jamaican Gold Super Extreme“ bis zu diversen „Partypillen“ oder „Poppers“. Beworben werden die Produkte im Internetshop „legale-mischung.net“ mit dem Slogan „Knallt legal“.

Seit 2016 gibt es ein Gesetz, das den Verkauf solcher ursprünglich „Legal Highs“ genannter Drogen verhindern sollte. Doch die Geschäfte beeinträchtigt das offenbar nicht. Im Gegenteil: Die Betreiber des Internetshops entschuldigen sich, dass sie der großen Nachfrage wegen der Corona-Krise kaum noch gerecht werden können. Das „Legal Highs“-Verbot ist gescheitert, das zeigt nicht nur der Blick ins Internet, sondern auch ein Evaluationsbericht zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, der DAZ.online jetzt vorliegt.

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„Legal Highs“ nennt man synthetische Substanzen, die die Wirkung von bekannten Rauschmittel wie Cannabis, Opioiden oder Amphetaminen imitieren. Dabei setzen die Hersteller auf einen simplen Trick: Sie weichen bei der Struktur minimal von gängigen Suchtstoffen ab. Dadurch gelten „Legal Highs“ zunächst nicht als Betäubungsmittel, wenn sie neu auf den Markt kommen. Der Gesetzgeber hinkt dabei stets hinterher: Sobald er eine Substanz als illegal einstuft, kommt wieder eine neue, leicht abgewandelte Rezeptur auf den Markt. Mittlerweile sind mehrere hundert verschiedene „Legal Highs“ im Umlauf. Zwischenzeitlich war der Verkauf der Substanzen als Notlösung nach dem Arzneimittelrecht verfolgt und bestraft worden. Das hatte jedoch ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) unterbunden.

Im Jahr 2016 wurde dann das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) verabschiedet, das den Verkauf von „Legal Highs“ endgültig illegal machen sollte. Da der Versuch gescheitert war, immer neue Einzelsubstanzen ins Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen, stufte das NpSG nun ganze Stoffgruppen als Rauschmittel ein. Ursprünglich waren das synthetische Cannabinoide und vom 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen. Bei Inkrafttreten des Gesetzes umfasste das etwa zwei Drittel der „neuen psychoaktiven Stoffe“ (NpS), die als „Legal Highs“ vermarktet wurden. Später wurde die Liste um drei weitere Stoffgruppen ergänzt: Gelistet sind seitdem auch Benzodiazepine, von N-(2-Aminocyclohexyl)amid und von Tryptamin abgeleitete Verbindungen. Das Gesetz sollte außerdem eine Entkriminalisierung der Konsumenten erreichen: Es sah vor, dass der Besitz von NpS zwar verboten, aber straffrei sein sollte.

Nun hat sich das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz scheinbar auf ganzer Linie als Misserfolg erwiesen. Das geht aus einem Evaluationsbericht hervor, den das Institut für Therapieforschung (IFT) München schon vor einem Jahr erstellt hat, der aber erst jetzt dem Gesundheitsausschuss des Bundestags vorgelegt wurde.

„Das Ergebnis der Evaluation ist wirklich verheerend“, sagt Kirsten Kappert-Gonther, Mitglied des Gesundheitsausschusses und Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für Drogenpolitik. „Das Verbot hat den Konsum nicht verhindert, sondern nur zu einer Verdrängung auf den Schwarzmarkt geführt, wo es überhaupt keine Kontrolle mehr gibt.“

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