Zertifikat für den Booster nach Janssen-Impfung – so geht’s

Die ABDA hat ihre „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Zertifikate durch Apotheker*innen“ aktualisiert. Dabei geht sie unter anderem auf häufige Fragen aus der Praxis ein, zum Beispiel, wie man nach einer Grundimmunisierung mittels einmaliger Impfung mit dem Impfstoff von Janssen das Booster-Zertifikat erstellt und warum das Zertifikat dann erst nach 14 Tagen gültig ist. 

Bei den Impfzertifikaten, die derzeit in den Apotheken nachgefragt werden, handelt es sich hauptsächlich um die sogenannten Boosterimpfungen. Bei einem Großteil der Patienten ist der Booster die dritte Impfung.

Häufig werden aber auch Zertifikate für Booster nach anderen Impfschemata bei der Grundimmunisierung  nachgefragt, zum Beispiel nach einmaliger Impfung mit dem Janssen-Impfstoff oder nach einer Genesenen-Impfung. Da es hier immer wieder Fragen zur Umsetzung gab, hat die ABDA nun ihr Handlungsgehilfe diesbezüglich aktualisiert.

2/2 oder 3/3: Auf das Schema kommt es an

Demnach hängt es vom vorangegangenen abgeschlossenen Impfschema ab, wie der Booster auf dem Zertifikat angezeigt wird, also ob 3/3 oder 2/2. Je nachdem, was vorher geimpft wurde, muss die entsprechende Dosis mit dem Zusatz „Booster“ ausgewählt werden.

Nummer der

Dosis im Portal

COVID-19-Impfung nach Genesung

Im Portal: Schieberegler „Genesenen-Impfung“ aktivieren

3/3 Booster

4/4 Booster

3 von 3

4 von 4

Quelle: Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Zertifikate durch Apotheker*innen“ (ABDA)

Das Zertifikat enthält später keinen Hinweis, dass es sich um den Booster handelt, sondern nur die Anzahl der verabreichten Dosen. Daher ist bei einer Auffrischung nach der Impfung mit dem Janssen-Impfstoff oder nach einer Genesenenimpfung nicht sofort ersichtlich, dass es sich um einen Booster handelt – denn angezeigt wird 2/2, genauso wie nach einer abgeschlossenen Grundimmunisierung mit mRNA-Impfstoffen oder Vaxzevria®.

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Die Apps können beim Einlesen des Zertifikats nicht unterscheiden, ob es sich um eine Auffrischimpfung handelt oder den Abschluss einer Grundimmunisierung. Die Zertifikate mit der Angabe Impfung 2/2 werden dann erst nach 14 Tagen als gültig angezeigt wie die Grundimmunisierung. Die ABDA rät daher, Betroffene darauf hinzuwesen, die Impfzertifikate über die Impfung 1/1 vorzuzeigen, um Irritationen zu vermeiden.

Aus immunologischer Sicht wäre es übrigens durchaus sinnvoll, dass auch das Boosterzertifikat nicht sofort gültig ist. In einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ erklärt Professor Sandra Ciesek, Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie am Universitätsklinikum Frankfurt, dass man mit mindestens sieben Tagen, besser noch mit den bereits von der Erst- und Zweitimpfung bekannten zwei Wochen rechnen sollte, bis der Booster seine volle Schutzwirkung entfaltet. Ihre Kollegin Professor Ulrike Protzer, Direktorin des Instituts für Virologie an der Technischen Universität München, geht von 12 bis 14 Tagen aus. 

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