Verwaltungsgericht verhandelt über Hüffenhardter Abgabe-Automaten

Im April geht der Rechtsstreit um denDocMorris-Abgabeautomaten in Hüffenhardt in die nächste Runde. Zwei Jahre nachdem kurzen Experiment des EU-Versenders in der baden-württembergischenGemeinde wird am 4. April über die Zulässigkeitder Schließungsverfügung des Regierungspräsidiums verhandelt. Und zwar direkt vor Ort: Die Verwaltungsrichter aus Karlsruhe kommen extra angereist. Eine Woche spätersteht in Karlsruhe die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgerichtan.

Es ist inzwischen fast zwei Jahre her: Im April 2017 eröffneteDocMorris in Hüffenhardt seinen Arzneimittel-Abgabeautomaten mit Video-Beratungin den früheren Räumlichkeiten einer ehemaligen Apotheke. Doch die Freude der Niederländerwar von kurzer Dauer. Schon zwei Tage später ordnete das Regierungspräsidium Karlsruhedie sofortige Schließung an. Die Behörde zeigte sich überzeugt: DieVersandhandelserlaubnis von DocMorris umfasst nicht die Eröffnung einer solchenAbgabestelle. Kurz darauf ging der Automat allerdings wieder in Betrieb –DocMorris war gegen die Verfügung vorgegangen, was dazu führte, dass dieNiederländer zumindest bis zu einer endgültigen Entscheidung weiter OTC überihren Abgabeautomaten verkaufen durften.

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Allerdings war auch damit bald Schluss. Denn nicht nurDocMorris ging vor dem Verwaltungsgericht gegen das Regierungspräsidium vor – auch einige Apotheker undder Apothekerverband Baden-Württemberg zogen gegen DocMorris vor Gericht. IhrZiel war, eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfügung zu erlangen. Diesgelang ihnen in verschiedenen Verfahren vor dem Landgericht Mosbach. UndDocMorris musste in Hüffenhardt auch den OTC-Verkauf stoppen.

Für diese insgesamt fünf zivilrechtlichen Verfahren gibt esbereits seit längerem einen Termin für die gemeinsame Berufungsverhandlung amOberlandesgericht Karlsruhe: den 10. April. Wann es hingegen vor demVerwaltungsgericht losgehen sollte, war bislang unklar. Nun steht derTermin jedoch. Wie ein Gerichtssprecher gegenüber DAZ.online bestätigte, ist am 4. AprilVerhandlungstermin. Im Zuge der Verhandlung wollen die Richter die Video-Apotheke in Hüffenhardt zur Beweisaufnahme auch direkt in Augenschein nehmen. Die Verhandlung wird daher ab 10:15 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Hüffenhardt stattfinden und einen Besuch der DocMorris-Räumlichkeiten umfassen.

In diesem verwaltungsgerichtlichen Verfahren geht es nicht um das Wettbewerbsrecht, sondern um das Ordnungsrecht. Die Frage ist: Ist der Abgabeautomat noch zulässiger Versandhandel? Oder hat DocMorris hier die Grenzen des Erlaubten überschritten und die Schließungsverfügung ist daher rechtmäßig.

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