Vertraglich und rechtlich auf sicheren Beinen

Die Versorgung von Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen mit Arzneimitteln ist eine anspruchsvolle pharmazeutische Versorgungsform, die mitunter zu rechtlichen und vertraglichen Fallstricken führen kann. Wie heimversorgende Apotheken die Kooperation mit Heimträgern, Pflegekräften und Ärzten auf sichere Beine stellen können, erfahren Sie beim virtuellen Fortbildungstag Heimversorgung KOMPAKT im Rahmen der INTERPHARM online.

Die Versorgung von Pflegeheimen mit Arzneimitteln und kognitiven Dienstleistungen ist für nicht wenige Apotheken zu einem wichtigen Standbein geworden. Zugleich gibt es Apotheken, die aktuell mit dem Gedanken spielen, mit einer oder mehreren Einrichtungen zu kooperieren. Doch der Versorgungsbereich ist komplex und herausfordernd – sowohl logistisch als auch im Hinblick auf die zahlreichen regulatorischen Anforderungen.

Bei der INTERPHARM 2019 in Stuttgart stellte Professor Hilko J. Meyer den Mustervertrag zur Heimversorgung vor und erläuterte Sinn und Zweck der jeweiligen Regelungen und Vertragsklauseln. Seitdem haben sich die Voraussetzungen und rechtlichen Fragestellungen aber verändert beziehungsweise erweitert, sodass es 2020 zu einer Neuauflage des Mustervertrags kam. Die Heimversorgung ist eine anspruchsvolle pharmazeutische Versorgungsform, die in einem komplexen Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen, Professionen und Anforderungen stattfindet. Die öffentlichen Apotheken müssen dabei mit Heimträgern, Pflegekräften und Ärzten kooperieren, ohne rechtliche Schranken zu überschreiten. Meyer macht in seinem aktuellen Vortrag auf wichtige rechtliche und vertragliche Fallstricke aufmerksam und zeigt praxisgerechte Lösungswege auf.

Prof. Hilko Meyer

Prof. Dr. jur. Hilko J. Meyer ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Von 1984 bis 1997 war er für verschiedene Verbände des Apotheken- und Arzneimittelbereichs auf deutscher und europäischer Ebene tätig. Von 1997 bis 2018 hatte er die Professur für europäisches Wirtschafts- und Gesundheitsrecht an der Frankfurt University of Applied Sciences inne. Er publiziert und berät regelmäßig zum Arzneimittel- und Apothekenrecht und ist Mitherausgeber der Zeitschrift Arzneimittel und Recht (A&R). 2020 legte er eine umfassende Neufassung des Mustervertrags zur Heimversorgung vor.

Darüber hinaus bietet der virtuelle Fortbildungstag Heimversorgung KOMPAKT im Rahmen der INTERPHARM online 2022 am 1. April spannende Einblicke routinierter Expertinnen und Experten in die Herausforderungen heimversorgender Apotheken. Es geht um die vielseitigen Dienstleistungen, wie das Verblistern oder die Medikationsanalyse, sowie auch um betriebswirtschaftliche Themen. Ohne Frage, ein zukunftsweisender Versorgungssektor!

Damit sind Apothekeninhaberinnen und -inhaber für die Vertragsgespräche mit Heimverwaltungen und anderen Verhandlungspartnern bestens gewappnet!

Für die Teilnahme am Fortbildungstag Heimversorgung KOMPAKT sind Fortbildungspunkte für das freiwillige Fortbildungszertifikat bei der Bundesapothekerkammer beantragt.

Heimversorgung KOMPAKT 2022

Freitag, 1. April 2022, 

ab 9:30 Uhr (Live-Stream)
 

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier sowie unter www.interpharm.de.

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