TI-Erstausstattung: Mehr als 15.000 Apotheken haben Refinanzierung beantragt

Die Apotheken hierzulande sind fast komplett an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen – auch ihre elektronischen Heilberufsausweise dürften die meisten Apotheker:innen haben. Einen Antrag auf Refinanzierung ihrer TI-Erstausstattung haben laut NNF bis Ende 2021 rund 82 Prozent der Apotheken gestellt.

Der GKV-Spitzenverband finanziert die Ausstattung der Apotheken mit Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) und deren Betrieb. Dafür, dass das Geld in den Apotheken ankommt, sorgt der Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF). Dieser teilt nun mit, dass nach vorläufigen Zahlen mehr als 15.000 Apotheken bereits die Refinanzierung der TI-Erstausstattung beantragt haben: 11.055 im Jahr 2021 und 4.054 Apotheken bereits im Jahr 2020. Demnach hatten zum Jahresende 2021 rund 82 Prozent der Apotheken vor Ort einen Antrag gestellt. Die Auszahlung für im vierten Quartal 2021 gestellte Anträge wird laut NNF Ende März 2022 erfolgen.

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Die ausgezahlte Gesamtsumme speist sich seit der Erweiterung der TI-Vereinbarung im Juni 2021 aus insgesamt vier Teilsummen:

  • der Erstausstattung (58 Millionen Euro),
  • den Betriebskostenpauschalen (7,5 Millionen Euro)
  • den Erstattungen für das PTV-4-Update (2 Millionen Euro) und
  • den Erstattungen für die HBA angestellter Apotheker:innen und von Berufsanfänger:innen (7,4 Millionen Euro).

Insgesamt haben nunmehr laut NNF 6.041 Apotheken für 16.338 angestellte Apothekerinnen und Apotheker eine Kostenerstattung für deren HBA beantragt. Für Berufsanfänger wurden zusätzlich von 171 Apotheken Erstattungsanträge gestellt. Für das für die elektronische Patientenakte und für das E-Rezept notwendige PTV-4-Update haben 3.636 Apotheken über das NNF-Portal Refinanzierung erbeten.

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