Das Insolvenzverfahren bei der AvP Deutschland GmbH startet am 1. November 2020. Ziel ist es, die Forderungen der Gläubiger – also unter anderem der rund 2.900 öffentlichen Apotheken – gemeinschaftlich zu befriedigen. Dafür wird das noch bei AvP vorhandene Vermögen liquidiert und der Erlös verteilt. Was müssen die betroffenen Apothekeninhaber beachten, damit ihre Forderungen entsprechendes Gehör finden? Welche Stolperfallen existieren im Verfahren? Darauf werden die Juristen Dr. Rainer Eckert und Dr. Morton Douglas im morgen stattfindenen Live-Talk Antworten geben.
In seiner Sitzung vergangene Woche hatte der vorläufige Gläubigerausschuss grünes Licht gegeben, das Dienstleistungsgeschäft mit den Krankenhausapotheken zu veräußern. Ab November wird Noventi das Segment übernehmen. Der Verkauf an Noventi soll es der AvP Deutschland GmbH ermöglichen, die Gehälter der verbleibenden Mitarbeiter über den 1. November 2020 hinaus zahlen zu können, daher wird das Insolvenzverfahren für die AvP Deutschland GmbH bereits am 1. November 2020 eröffnet. Bei den übrigen AvP-Gesellschaften soll es aber nach wie vor erst um den 1. Dezember 2020 herum zur Eröffnung kommen. Die Gehälter dieser betroffenen Mitarbeiter seien bis dahin über die Zahlung des Insolvenzgeldes gesichert.
Bisherige Live-Talks
Thomas Dittrich im Live-Talk
AvP-Kunden in Sachsen fehlen fast 20 Millionen Euro
Hoos zur AvP-Insolvenz
Viele Probleme und ein paar kleine Hoffnungsschimmer
DAZ-Webcast zur AvP-Insolvenz
Forderungsabtretung könnte entscheidend sein
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens rücken die rund 2.900 öffentlichen Apotheken dem Zeitpunkt näher, an dem sie die Verteilung der noch verbliebenden Mitteln aus der Insolvenzmasse erwarten können. Was müssen die betroffenen Apothekeninhaber beachten, damit ihre Forderungen entsprechendes Gehör finden? Welche Stolperfallen existieren im Verfahren? Darauf werden die Juristen Dr. Rainer Eckert und Dr. Morton Douglas im morgen stattfindenen Live-Talk Antworten geben.
DAZ-/DAZ.online-Live-Talk
Start des AvP-Insolvenzverfahrens –
Was müssen betroffene Apotheken beachten?
Freitag, 23. Oktober
14:30 bis 15:30
Referenten:
Dr. Morton Douglas, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Apothekenrecht,
Dr. Rainer Eckert,
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Moderation: Dr. Armin Edalat, DAZ-Chefredakteur
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So können Sie teilnehmen
Zur Teilnahme müssen Sie sich einfach unter folgendem Link anmelden:
https://attendee.gotowebinar.com/register/6661389408315897614
Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Anbieter einen Link per E-Mail, mit dem Sie zur Startzeit am Online-Seminar teilnehmen können. Alles, was Sie benötigen, ist ein PC, Laptop, Tablet oder Smartphone und eine Internetverbindung. Während der Veranstaltung können die Teilnehmer dann weitere Fragen zum Thema über ein Chat-Fenster stellen, die der Referent, soweit es die Zeit erlaubt, im Rahmen des Online-Seminars beantwortet. Die Teilnahme am Online-Seminar ist kostenlos.
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