Rückruf für Corona-Schnelltests: Warnung vor katastrophalen Infektionsfolgen – Heilpraxis

Warnung: Illegale Corona-Schnelltests erhältlich

Vor allem jetzt kurz vor Weihnachten ist das Interesse an Corona-Schnelltests groß – schließlich möchten viele an den Festtagen gerne ihre Liebsten besuchen, aber dabei niemandem dem Risiko aussetzen, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Eine Behörde in Nordrhein-Westfalen (NRW) ruft nun zwei solcher Tests zurück und warnt vor katastrophalen Infektionsfolgen.

Vor den Weihnachtstagen bei den Großeltern noch schnell testen lassen, ob man auch nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist? Möglich ist dies in Apotheken. Dort dürfen die sogenannten Point-of-Care-Tests (PoC) auch an symptomfreien Personen durchgeführt werden. Die Test-Abgabe an Laien ist jedoch untersagt. Doch eine Behörde in NRW warnt nun vor zwei bundesweit illegal in den Handel gelangten Corona-Schnelltests.

Zwei Tests werden illegal verkauft

Die Bezirksregierung Köln ruft als dringende Sicherheitsmaßnahme zwei SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests zurück, die illegal unter anderem an Tankstellen, Supermärkten, Tierarztpraxen, Brauereien u.v.m. durch ein Unternehmen in Frechen in den Verkehr gebracht wurden und somit für Privatkundinnen und Privatkunden auch ohne Fachkenntnisse frei käuflich sind.

In einer Mitteilung warnt die Bezirksregierung vor vermeintlicher Sicherheit durch falsche negative Tests bei unsachgemäßem Gebrauch durch Laien – gerade vor den anstehenden Feiertagen. Zudem ist eine potentielle Verletzungsgefahr als laienhafte Anwenderin oder laienhafter Anwender nicht auszuschließen.

Den Angaben zufolge werden die Schnelltests derzeit noch teilweise offen und aus der Originalgroßverpackung herausgenommen auf dem Verkaufstisch angeboten. Betroffen sind die beiden Produkte:

  • „Covid-19 Ag Test“ des Herstellers nal von minden GmbH, und:
  • „blnk Novel Coronavirus (SARS-CoV-2) Antigen Rapid Test Cassette (Swab)“ des Herstellers Hangzhou Realy Tech Co., Ltd

Kundinnen und Kunden aus ganz Deutschland

Laut der Mitteilung hat die Bezirksregierung Köln im Rahmen der Amtshilfe zusammen mit der Kriminalpolizei aus Hürth und dem zuständigen Ordnungsamt eine Durchsuchung an der Wohnanschrift des Geschäftsführers und der Firmenanschrift des betroffenen Unternehmens durchgeführt.

Dort wurde eine aktuelle Kundenliste sichergestellt, um den Rückruf im Rahmen der Ersatzvornahme durchzuführen. Die Liste enthält etwa 5.700 Kundinnen und Kunden von Corona-Schnelltests im gesamten Bundesgebiet von denen zwischen 4.000 und 4.500 Personen den Test nicht hätten erhalten dürfen.

Die Bezirksregierung Köln warnt eindringlich vor dem Kauf sowie der selbstständigen Durchführung des Schnelltests als ungeschulte Privatperson. (ad)

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