Mein liebes Tagebuch

Gut ins neue Jahr gekommen? Gute Vorsätze gefasst? Ich hoffe, liebe Tagebuch-Leserinnen und -Leser, sie sind gut gestartet, trotz Bon-Pflicht. Und Sie bringen eine gute Portion Optimismus mit fürs neue Jahrzehnt. Optimismus werden wir brauchen! Es wird uns sicher auch weiterhin nicht einfach gemacht werden. Aber trotz so mancher Widrigkeiten und Probleme: Wir sollten auf die Chancen schauen, die es durchaus gibt. Wir wär’s damit: Machen wir die 20er Jahre zum Jahrzehnt der Apotheke! 

 
 
30. Dezember 2019

Sie kommt, die schöne neue Telematik-Infrastruktur, mit der es Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern und Krankenkassen möglich sein soll, z. B. Patienten- und Abrechnungsdaten auf sicheren Internetwegen auszutauschen. Doch wie zu erwarten und von Experten vorhergesagt, gibt es auch auf den vermeintlich sicheren Wegen große Sicherheitslücken. Zum Jahresausklang holt uns da eine Meldung auf den Boden der Realität: Der Chaos Computer Club konnte solche Sicherheitslücken im Bestellprozess der Arzt- und Praxisausweise entdecken. Diese Lücken führten bereits dazu, dass Heilberufs- und Praxisausweise für Ärzte über Dritte bestellt werden konnten und an Wunschadressen geliefert wurden, wie Spiegel und NDR berichteten. Man kann sich also nicht sicher sein, ob diese Ausweise bei einem Arzt oder bei einem Unbefugten gelandet sind. Mein liebes Tagebuch, ist schon ein starkes Stück, so musste es kommen. Da der Ausweis bekanntlich der Schlüssel ist, mit denen man sich in die Telematik-Infrastruktur einloggen kann, wirft das kein gutes Licht auf die Sicherheitsvorkehrungen. Noch werden keine Behandlungsdaten von Patienten über die Telematik-Infrastruktur gespeichert. Dennoch, es stimmt nachdenklich: Wenn es schon solche Probleme beim Bestellverfahren für die Heilberufsausweise gibt, wie wird es da wohl um die Sicherheit der Patientendaten bestellt sein? Ja, mein liebes Tagebuch, zum Glück läuft die Ausgabe der Heilberufsausweise für Apotheker erst an. Man kann aus dem missglückten Bestellprozess für die Ärzteausweise lernen, was offenbar bereits gemacht wird. So ist die Bestellung des Apothekerausweises beispielsweise bei der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern erst möglich, wenn von der Behörde bestätigt ist, dass der Besteller überhaupt eine Approbation erhalten hat. Auch von der LAK Baden-Württemberg ist zu vernehmen, dass sie einen Abgleich mit den vorhandenen Mitgliedsdaten vornimmt und die Bestellung erst dann zum qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) weiterleitet. Dennoch, mein liebes Tagebuch, vielleicht war es gut, dass gleich zu Beginn so eine Sicherheitslücke entdeckt wurde. Wie zu hören ist, wird die Gematik, die u. a. für die Telematik-Infrastruktur  zuständig ist, auf den Chaos Computer Club zugehen, um die Sicherheit zu optimieren. 

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