Rückruf: Pizzaschnecken können Kunststoffteilchen enthalten
Die Firma Dermaris GmbH aus Lippstadt (Nordrhein-Westfalen) hat einen Rückruf für Salami-Pizzaschnecken gestartet. Laut dem Unternehmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in dem Lebensmittel Kunststoffteilchen befinden. Vom Verzehr des Produkts wird abgeraten.
Die Firma Dermaris GmbH aus dem nordrhein-westfälischen Lippstadt ruft das Produkt „Dermaris Pizzaschnecken Salame 270g“ mit der Chargennummer 3022004 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 07.05.2020 zurück.
Vom Verzehr wird abgeraten
„Es ist nicht auszuschließen, dass sich kleine, weiße Kunststoffteilchen im Produkt befinden“, schreibt das Unternehmen in einer Kundenmitteilung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat.
„Der oben genannte Artikel mit oben genannten MHD sollte daher vorsorglich nicht mehr verzehrt werden“, heißt es dort weiter.
Kundinnen und Kunden, die das entsprechende Produkt bereits gekauft haben, werden gebeten, es nicht weiter zu verwenden, sondern in die Einkaufsstätten zurückzubringen. Dort wird der Kaufpreis erstattet.
Fremdkörper in Lebensmitteln
In der Lebensmittelproduktion kommt es leider immer mal wieder zu Verunreinigungen oder Fremdkörpern wie Glas-, Aluminium- oder Kunststoff-Rückständen.
Fremdkörper in Nahrungsmitteln können beim Verzehr teilweise gefährliche Verletzungen und Beschwerden hervorrufen.
Je nach Größe, Beschaffenheit und Material des verschluckten Teils können beim Kauen beispielsweise Verwundungen im Mund- sowie Rachenraum auftreten. Zudem können verschluckte Fremdkörper – je nach Größe – auch die Speiseröhre beziehungsweise die Verdauungsorgane blockieren.
Wenn kleinere Teile im Körper verbleiben, können diese in manchen Fällen Entzündungen auslösen. Auch innere Verletzungen sind nicht auszuschließen.
Daher wird allgemein davon abgeraten, Nahrungsmittel zu verzehren, die möglicherweise Fremdkörper enthalten. (ad)
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