Jumbo-Packung zulasten der BG – geht das?

Für die gesetzlichen Unfallkassen, auch BG genannt, gilt eineigener Liefervertrag. Deswegen muss man bei der Abgabe zulasten einer BG, zumBeispiel nach einem Arbeitsunfall, vieles nicht beachten, was bei Abgabezulasten einer gesetzlichen Krankenkasse vorgeschrieben ist, unter anderem Rabattverträge.Doch wie ist das mit Jumbopackungen? Darf man die auf BG-Rezept abgeben?

Nach einem Arbeitsunfall oder bei Vorliegen einerBerufskrankheit trägt nicht die Krankenkasse die Kosten, sondern die gesetzlicheUnfallversicherung. Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oderDienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert – über denArbeitgeber. WelcherUnfallversicherungsträger zuständig ist, hängt von der jeweiligen Branche ab. Für Apothekenmitarbeiterist es zum Beispiel die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst undWohlfahrtspflege.

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Für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es einen eigenen Arzneimittel-Liefervertrag, den diese mit dem Deutschen Apothekerverbandabgeschlossen haben. Dieser nimmt stellenweise Bezug auf den Rahmenvertrag,zum Teil gelten aber auch andere Regeln. So gibt es zum Beispiel bislang keineRabattverträge, auch können nicht-apothekenpflichtige Arzneimittel sowieProdukte aus dem apothekenüblichen Sortiment abgegeben werden. Wegen dieserSonderregeln, und da BG-Rezepte in vielen Apotheken nicht allzu häufigvorkommen, gibt es immer wieder Unsicherheiten, was abgegeben werden kann und wasnicht.
So wandte sich eine Apotheke mit der Frage, ob ein Rezept über „IsotonischeNACL 0,9 Eif ILO 100 x 10 ml PZN 00875514“ zulasten einer BG beliefert werdenkann, an das DeutscheApothekenPortal (DAP). Die Schwierigkeit hier: Es handelt sichum eine sogenannte Jumbo-Packung, deren Inhalt Nmax überschreitet und die folglichkeine N-Bezeichnung hat.

Träger- / Elektrolyt- / Volumenersatzlösungen

Abgeteilte Darreichungsform zur Injektion oder Infusion (in Stück)

N1: 1-1

N2: 9 – 11

N3: 19 – 20

DieApotheke wollte wissen, welche Regeln hier gelten. Jumbo-Packungen sorgen immer wieder für Retaxationen, denn eine Abgabe zulasten der GKV ist nur imSprechstundenbedarf möglich.

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