Hotline-Ärzte sollen Patienten an Apotheker überweisen

Kürzlich wurde bekannt, dass der Gesundheitsdienst NHS den Apothekern in England zahlreiche neue Aufgaben übertragen will – in erster Linie geht es um die Erstbehandlung geringfügiger Gesundheitsstörungen. Nun wurde bekannt, dass Apotheker ein neues Honorar für die Behandlung von Patienten bekommen sollen, die entweder über eine Gesundheitshotline oder vom Arzt an die Pharmazeuten überwiesen wurden.

Der Apothekenmarkt Englands ist einer der Märkte in Europa mit den liberalsten Regulierungen: Fremd- und Mehrbesitz sind uneingeschränkt möglich und der Versand war noch nie reguliert. Andererseits spielen Apotheker schon seit Jahren eine viel größere Rolle in der Primärversorgung als ihre Kollegen hierzulande. Der Gesundheitsdienst NHS hat die Apotheke zuletzt immer mehr zur Anlaufstelle Nummer eins in Sachen Gesundheitsfragen gemacht. Das spiegelt sich auch im Apothekenhonorar wider: Die Apotheken(konzerne) können zahlreiche Leistungen abrechnen, die Packungsabgabe spielt eine untergeordnete Rolle.

Mehr zum Thema

Europa, Deine Apotheken – Großbritannien

Zwischen Staatsversorgung und einem Markt ohne Regeln

Neue „Hausarzt-Funktion“

England: bei leichten Gesundheitsstörungen in die Apotheke statt zum Arzt

Nun sollen noch mehr vergütete Leistungen dazukommen. DAZ.online hatte kürzlich über den neuen, fünfjährigen Rahmenvertrag berichtet, den der Pharmaceutical Services Negotiating Committee (PSNC) mit dem NHS ausgehandelt hatte. Hauptinhalt des Vertrags ist es, die knapp 12.000 Apotheken im Land (Tendenz sinkend) zur „ersten Anlaufstelle für geringfügige Gesundheitsstörungen“ zu machen. Heißt konkret: Wenn die Menschen Husten, Schnupfen oder Magenprobleme haben, sollen sie zuerst in die Apotheke, um dort beraten zu werden – damit will der NHS Geld bei den Arzthonoraren sparen. Rechnungen des Gesundheitsdienstes zufolge können so etwa 20 Millionen Arzttermine pro Jahr verhindert werden.

Patienten rufen NHS-Hotline an und werden an Apotheker überwiesen

Das Apotheker-Online-Magazin „Chemist and Druggist“ berichtet nun, dass die Apotheker eine entscheidende Rolle in einem Digital-Projekt des NHS spielen sollen. Konkret geht es um den „Digital Minor Illness Referral Service (DMIRS)“, bei dem Patienten wegen Gesundheitsbeschwerden entweder online oder per Telefon (über die Gesundheitshotline 111) zunächst die Beratung beim NHS suchen. Dem NHS zufolge wurden bislang nur etwa 1 Prozent der Anrufer beziehungsweise Plattform-Nutzer an Apotheken überwiesen.

Das soll sich jetzt ändern: Die Ärzte, die die telefonischen NHS-Beratungen anbieten, sollen ab jetzt bei bestimmten, geringfügigen Erkrankungen zunächst an eine Apotheke überweisen. Dazu schickt der NHS-Telefondienst eine digitale Benachrichtigung an die teilnehmende Apotheke, diese hat Zeit, sich auf den Patienten und die Indikation vorzubereiten. Der Patient sucht die Apotheke auf und erhält dort eine individuelle Beratung vor Ort. Laut „Chemist and Druggist“ sollen Apotheker pro vollendeter Beratung umgerechnet etwa 15,40 Euro erhalten. Laut NHS wurde das Projekt bislang in mehreren Testregionen erprobt und soll nun landesweit ausgerollt werden. Die Apotheker müssen sich für eine Teilnahme an dem Service online registrieren und dort spezielle Kenntnisse aus Fortbildungen nachweisen.

Quelle: Den ganzen Artikel lesen