Corona-Regeln: Bayern kippt nächtliche Ausgangssperre – was du nun wissen musst

Bayern beendet ab Montag seine bisher landesweit geltende Ausgangssperre. An die Stelle der pauschalen Ausgangssperre tritt eine von der Sieben-Tage-Inzidenz der Landkreise abhängige regionale Ausgangssperre. Was Sie nun wissen müssen.

Auch Bayern setzt die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels zu den neuen Corona-Maßnahmen um. So wird der aktuelle Lockdown bis zum 7. März verlängert. Friseure dürfen ab 1. März unter Auflagen wieder öffnen. Darüber hinaus hat die bayerische Staatsregierung aber noch weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Eine Neuerung dürfte viele Menschen besonders freuen: die Aufhebung der landesweiten Ausgangssperre.

Ausgangssperre wird ab Montag aufgehoben

Das bayerische Kabinett hat am Donnerstag beschlossen, dass die landesweite nächtliche Ausgangssperre in Bayern zum Ende dieser Woche ausläuft. Am Montag, 15. Februar, gilt sie erstmals nicht mehr landesweit. Lediglich in Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 soll es weiterhin nächtliche Ausgangssperren geben – also nur noch regional und nicht mehr pauschal im gesamten Freistaat.

Das heißt auch: So lange Landkreise und Städte einen 7-Tage-Inzidenzwert von unter 100 aufweisen können, gilt keine nächtliche Ausgangssperre mehr.

Ausgangssperre in Bayern künftig nur noch in Corona-Hotspots

Die Ausgangssperre in Corona-Hotspots soll künftig erst ab 22.00 Uhr gelten und jede Nacht bis 5 Uhr dauern. Bislang dürfen die Menschen in ganz Bayern ab 21 Uhr ohne einen triftigen Grund nicht mehr auf die Straße.

Tipp: Den aktuellen Inzidenzwert für Ihren Landkreis können Sie auf der RKI-Webseite nachsehen.

Mit der Abschaffung der landesweiten Ausgangssperre kommt Söder neuen juristischen Auseinandersetzungen zuvor: Im Nachbarland Baden-Württemberg war eine landesweite nächtliche Ausgangssperre zuletzt gekippt worden. Die FDP in Bayern wollte zudem gegen die Ausgangssperre klagen.

Erste Schulen öffnen in Bayern ab 22. Februar

Die Marke der 100er-Inzidenz gilt laut Ministerpräsident Söder auch für die ab dem 22. Februar geplanten Öffnungen der Schulen. In Landkreisen mit einem Wert unter 100 dürfen demnach Grundschulen im Wechselunterricht dann wieder im Präsenzunterricht öffnen, in den Landkreisen mit über 100 bleibt es beim Distanzunterricht.

Auch die Abschlussjahrgänge von Real- und Mittelschulen dürfen nach dieser Regel wieder in die Schule. Kitas dürfen bei einem Wert unter 100 im eingeschränkten Regelbetrieb wieder öffnen, alle anderen Jahrgänge bleiben im Distanzunterricht.

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