Offiziell seit 6. Januar läuft die Ausgabe von Schutzmasken in den Apotheken gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins. Dafür erhalten die Offizinen 6 Euro je Maske aus der Staatskasse – doch wie kommt das Ministerium auf diesen Preis? Darauf geht das BMG in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen ein. Klar wird: Die Vergütung ist kein Geschenk an die Betriebe.
Mit dem Auftrag, während der Coronavirus-Pandemie Schutzmasken an besonders gefährdete Personengruppen auszugeben, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Apotheken und deren Zulieferer vor eine Mammutaufgabe gestellt. Als der Minister Mitte Dezember eine entsprechende Verordnung präsentierte, begann der Run auf die Betriebe. Diese stellten sich ihrer Verantwortung und meisterten die Herausforderung letztlich doch.
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Während in der ersten Phase der Ausgabe bis 6. Januar dieses Jahres noch die Apotheken selbst prüfen mussten, ob die Kund:innen einen Anspruch auf die Masken auf Staatskosten haben, und dafür eine pauschale Vergütung über den Nacht- und Notdienstfonds erhielten, der sich an der Zahl der abgegebenen Rx-Packungen im dritten Quartal 2020 richtete, läuft inzwischen Phase zwei. Seit der zweiten Januarwoche verschicken die Krankenkassen und privaten Krankenversicherer zwei Berechtigungsscheine an diejenigen Versicherten, denen Schutzmasken zustehen. Je Voucher erhalten die Versicherten dann gegen eine Eigenbeteiligung von 2 Euro sechs FFP2- Masken oder Masken in vergleichbarer Qualität in ihrer Apotheke. Die Offizinen bekommen dafür letztlich 6 Euro je abgegebener Maske vom Staat. Darin enthalten sind alle anfallenden Kosten und Steuern inklusive Einkaufspreis.
Wie kommt der Maskenpreis zustande?
Bereits kurz nach Bekanntwerden des Verordnungsentwurfs legte die Grünen-Fraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor. Darin wollten die Abgeordneten unter anderem wissen, wie das Ministerium auf einen Preis von 6 Euro je Maske kommt. Inzwischen liegt die Antwort aus dem BMG vor. „Der Erstattungspreis von 6 Euro je Maske einschließlich Umsatzsteuer geht wesentlich auf eine vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Markterhebung zurück“, schreibt der zuständige Staatssekretär Thomas Gebhart. „Diese ergab zu den Preisentwicklungen in den unterschiedlichen Maskenklassen zum Stichtag 9. Oktober 2020 einen Durchschnittspreis für FFP2-Masken von 4,29 Euro.“ Die herangezogenen Quellen umfassten dabei laut Gebhart vorrangig die Angebote reiner Internet-Anbieter. „Hingegen werden die vom Bund finanzierten Masken über die Apotheken abgegeben. Daher waren bei der Festsetzung der Vergütungshöhe die Beschaffungskosten, die Kosten für die Beratungsleistung gegenüber den Anspruchsberechtigten und die Kosten für den Abrechnungsweg über die Apothekenrechenzentren zu berücksichtigen.“
Zudem habe das Ministerium dem Umstand Rechnung getragen, dass Vor-Ort-Apotheken während der Pandemie – anders als Internet-Anbieter – in besonderer Weise gefordert sind, Hygiene-Konzepte sowohl zum Schutz der Mitarbeiter:innen als auch der Kund:innen umzusetzen. „In diesem Zusammenhang ist auch der zusätzliche Aufwand zu erwähnen, der durch eine gegebenenfalls notwendige Umverpackung von Schutzmasken entsteht, da Packungsgrößen von drei oder sechs Schutzmasken auf dem Markt kaum erhältlich sind.“ Darüber hinaus soll der Erstattungsbetrag dem BMG zufolge einen Anreiz für die Apotheker:innen bieten, sich an der mit zusätzlichem Aufwand verbundenen Abgabe der Schutzmasken zu beteiligen. „Darüber hinaus tragen die Apotheken auch das wirtschaftliche Risiko der Abgabe der Masken.“
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