Dass die Bild-Zeitung gerne den Neid gegen die Apotheker schürt, hatte sich schon 2017 gezeigt, als es unter Bezug auf das Honorargutachten hieß: „Apotheker kassieren 1,1 Milliarden zu viel“. Nun stehen die Apotheker wegen der Masken am Pranger: Angeblich sollen manche Kollegen gar keine abgeben oder minderwertige. Dabei wird suggeriert, dass es bereits Abmahnungen gegen Apotheker gegeben habe – doch das trifft laut Wettbewerbszentrale nicht zu.
„Gratis-Mundschutz aus Apotheke: Darum gibt es weiter Masken-Murks aus China“, schreibt die Bild-Zeitung in ihrer Online-Ausgabe mit Datum vom gestrigen Dienstagvormittag. Dabei beruft sie sich auf „schon über 100 ältere BILD-Leser, die verunsichert sind, weil auf ihren Gratis-Masken ‚KN95‘ aufgedruckt ist“. Namentlich genannt werden eine pensionierte Oberstudienrätin, die sich über eine KN95-Maske ohne Zertifikat beschwert, und ein pensionierter Bundesbeamter, der sich wegen einer „minderwertigen KN95-Maske“ beim Gesundheitsamt Freising gemeldet, aber keine Rückmeldung bekommen habe.
„Ganz viele Leser“ hätten aber auch, heißt es weiter, „erst gar keinen Mundschutz“ bekommen. Dazu werden Zettel abgedruckt, die Apotheker offenbar an der Tür oder am Schaufenster angebracht haben und mit denen die Kunden auf einen späteren Zeitpunkt zur Abholung der FFP2-Masken vertröstet werden.
Keine Abmahnungen an Apotheker
Insbesondere aber warnt die Bild-Zeitung davor, dass „sich Träger von minderwertigen KN95-Masken in Sicherheit wähnen“. Dazu zitiert sie Rechtsanwalt Martin Bolm von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, dort zuständig für Medizinprodukte: „Es besteht die Gefahr, dass sich Nutzer solcher Masken im Glauben daran, dass diese ihnen Schutz bieten, sorgloser verhalten und den empfohlenen Mindestabstand nicht einhalten. Und dadurch riskieren, sich oder andere mit dem Coronavirus anzustecken.“ Und weiter: „Wir meinen, dass echte FFP2- Masken und die derzeit viel auf dem Markt befindlichen KN95-Masken nicht gleichwertig sind, weil echte FFP2-Masken viel schärfer überwacht werden.“
Tatsächlich dürfen chinesische KN95-Masken nur mit Sondererlaubnis verteilt werden, es genügt jedoch, den Empfängern solcher Masken auf Verlangen eine Kopie der Bestätigung auszuhändigen. Zudem wird im weiteren Verlauf des Beitrags der Eindruck erweckt, dass die Apotheker aufgrund von fehlerhaften Abgaben bereits im Fokus der Wettbewerbszentrale wären. So habe die Wettbewerbszentrale laut Anwalt Bolm schon einige Abmahnungen verschickt. Das ist zwar richtig, bestätigt Bolm gegenüber DAZ.online, aber die Abmahnungen seien nicht an Apotheker, sondern u. a. an Verkäufer, Online-Händler oder einen Großhändler gegangen.
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