Auch Geboosterte müssen aufpassen: Bei wem heute die Impfzertifikate ablaufen

Ab dem 1. Februar verfallen digitale Impfzertifikate nach spätestens neun Monaten. Wer keinen Booster-Schutz hat, gilt dann als ungeimpft. Doch selbst mit einer dritten Impfung kann es in einigen Fällen zum Ablauf kommen. FOCUS Online sagt, worauf Sie jetzt unbedingt achten müssen.

Innerhalb der EU laufen digitale Impfzertifikate ab sofort neun Monate nach der Grundimmunisierung ab. Das sieht eine entsprechende Vorgabe der EU-Kommission so vor. Auch Deutschland setzt die entsprechende Regel um. Für Bundesbürger heißt das:

  • Wer zwei Impfungen erhalten,
  • eine Impfung erhalten und eine Genesung durchgemacht oder
  • eine Genesung und eine Genesungsimpfung erhalten hat, muss jetzt aufpassen. Im schlimmsten Fall gilt die Person dann nicht mehr als geimpft.

Die neue Vorgabe sieht vor, dass der Impfstatus nach einer Boosterung oder Genesung aufrechterhalten bleibt. Mit anderen Worten: Wer noch keine Drittimpfung erhalten hat, sollte sich schnell darum kümmern.

Brisant ist: Der Bund-und-Länder-Gipfel hat sich mit dem Thema "Ablauf der digitalen Impfzertifikate" nicht befasst. Dabei droht Millionen Bundesbürgern bald das böse Erwachen.

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Sind auch Geboosterte betroffen?

Ja. Auch Geboosterte blüht ab 1. Februar im Extremfall der Status "ungültig".

Grundsätzlich müssen alle Bundesbürger prüfen, ob alle Impfungen korrekt zugeordnet wurden. Ist das nicht der Fall, gelten die Betroffenen ab diesem Dienstag innerhalb Europas möglicherweise als ungeimpft. Entscheidend ist dabei grundsätzlich die Zweitimpfung. 

Ob die digitalen Impfzertifikate einer Person korrekt zugeordnet wurden, kann die CovPass-App zeigen. Einfach alle Impfzertfikate abscannen und in der App hinterlegen. Wird ein QR-Code ausgespielt, müssen Geboosterte keine Einschränkungen fürchten. Wird allerdings ein zweiter QR-Code ausgespielt, liegt ein Fehler vor.

Es gilt die Faustregel: Jeder Bundesbürger kann nur einen QR-Code haben. Ein zweiter QR-Code bedeutet, dass die Impfung nicht korrekt zugeordnet wurde. Im Ausnahmefall gilt dann der Impfstatus „zweimal geimpft“. Die Drittimpfung gilt als einmalige Impfung (1/2) – doch das ist falsch.

Betroffene sollten auf dem digitalen Impfzertifikat das Geburtsdatum und ihren Namen prüfen. Sind die Angaben auf allen Dokumenten identisch? Dann passt alles. Wurde der Zweitname vergessen, das Geburtsdatum falsch notiert oder sogar der Name auf einem der Dokumente falsch eingegeben, müssen Betroffene handeln.

Jede Apotheke kann die entsprechenden Formulare ändern lassen. Dazu müssen Betroffene Impfzertifikat und Personalausweis vorlegen. FOCUS Online sagt: Ab 1. Februar könnte es zu einem Ansturm kommen, daher sollten Betroffene jetzt schon prüfen, ob alles stimmt.

So prüfen Sie die Angaben ohne CovPass-App

Ohne CovPass-App können Betroffene einen möglichen Fehler über den Impfstatus auf dem digitalen Impfzertifikat ermitteln.

Die EU-Kommission sieht vor, dass in den Impfzertifikaten nach einer Impfauffrischung 3/3 steht. War der Betroffene mindestens einmal genesen, gilt der Status 2/1. 

Wann taucht der Fehler auf?

Bei Geboostern könnte der Fehler bereits beim Prüfen des QR-Codes über die CovPass-Check-App auffallen.

Besonders dann, wenn Impfwillige vor dem 7. Mai 2021 das zweite Mal geimpft wurden oder zu diesem Termin eine Grundimmunisierung mittels Genesung oder Genesungsimpfung eintrat. Betroffene müssen dann mit dem Status „ungültig“ rechnen.

Um zu sehen, wann Ihr Impfnachweis abläuft, hat FOCUS Online einen Rechner gebaut. Diesen finden Sie hier (wird das Tool nicht angezeigt, . klicken Sie bitter hier).

Impfrechner: So berechnen Sie, ab wann Ihre Impfung ungültig ist

Wer sich gerne helfen lassen möchte bei der Berechnung, wann der Impfstatus ungültig wird, der kann dies mit dem untenstehenden Modul tun. Der Impfrechner berechnet Ihnen, wann ihr Impfstatus abläuft bzw. ungültig wird und Sie dementsprechend eine Auffrischungsimpfung benötigen.

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