AMK: Patientensicherheit vor ökonomischen Interessen!

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat eineResolution verabschiedet, mit der sie dazu auffordert, die Patientensicherheitvor ökonomische Interessen zu setzen. Insbesondere fordert sie die Abschaffungder Importquote und eine Beschränkung des EU-weiten Parallelvertriebs.

Am heutigen Donnerstagabend findet im Deutschen Bundestagdie erste Lesung zum Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in derArzneimittelversorgung (GSAV) statt. Ebenfalls heute hat die Arzneimittelkommissionder Deutschen Apotheker (AMK) bei ihrer Sitzung einstimmig eine Resolutionunter dem Titel „Patientensicherheit vor ökonomischen Interessen“verabschiedet.

Darin begrüßt sie grundsätzlich das Anliegen desGesetzgebers für mehr Arzneimittelsicherheit zu sorgen – gerade im Hinblick aufdie jüngsten Geschehnisse, die zeigten, dasssteigender ökonomischer Druck im Gesundheitswesen und habgieriges undrechtswidriges Verhalten Einzelner das Vertrauen in die Arzneimittelsicherheitin Deutschland nachhaltig schädigen können. Bekanntermaßen waren es unteranderem gepanschte Krebsarzneimittel, versorgungsrelevante Engpässe, illegale Arzneimittelimporteoder auch Wirkstoffverunreinigungen, die den Gesetzgeber zum GSAV veranlassten.

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Doch die AMK sieht weiteren Handlungsbedarf, wie aus derResolution hervorgeht. Sie verweist auf die unterschiedlichen Preisgefüge fürArzneimittel in Europa, die Anreize für kriminelles Verhalten setzten. Zudemauf die wenig transparenten Vertriebswege über Vermittler, Zwischenhändler undImporteure. Um diese Missstände zu beheben, fordert die AMK die sogenannte Importquote fürrezeptpflichtige Arzneimittel abzuschaffen, die Transparenz von komplexenLieferketten innerhalb Europas zu erhöhen und den Austausch von zurückgerufenenArzneimitteln zu entbürokratisieren. „Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dassdie Versorgung der Bevölkerung in Deutschland mit Arzneimitteln der gefordertenWirksamkeit, Sicherheit und Qualität gewährleistet bleibt“, sagt ProfessorMartin Schulz, Vorsitzender der AMK.

Was wird wirklich aus der Importförderung?

Tatsächlich ist nach wie vor spannend, was aus der sozialrechtlichverankerten Importförderung wird. Wie berichtet, gab es im GSAV-Entwurf bereitsdrei unterschiedliche Neuregelungen – eine davon sah die ersatzlose Streichungder bisherigen Regelung in § 129 Abs. 1 SGB V vor. Doch im Regierungsentwurffand sich dann eine kompliziertere, nach Preisen differenzierende Regelungwieder, die der des neuen Rahmenvertrags zwischen GKV-Spitzenverband undDeutschem Apothekerverband entspricht. Der letzte Stand der Dinge warallerdings, dass die Bundesregierung nach einer ersten Stellungnahme desBundesrats zugesagt hat, den Vorschlag der Länder, die Importförderklausel zustreichen, zu prüfen. Im Februar hatte auch Lars Nickel, Leiter der Abteilung Arzneimittelim Bundesgesundheitsministerium, geäußert, dass in diesem Punkt „noch einbisschen Musik drin“ sei. Wie es weiter geht, werden die nächsten Wochen zeigen. Am 10. April wird im Gesundheitsausschuss des Bundestag die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf stattfinden.

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