Baden-Württemberger, die noch keinen digitales Corona-Impfzertifikat haben und nach dem 1. Dezember Einrichtungen oder Veranstaltungen mit 2G oder 2Gplus besuchen möchten, sollten aktiv werden. Denn ab diesem Datum wird bei der Zugangskontrolle der gelbe Impfpass nicht mehr anerkannt. Es muss ein digital überprüfbares Dokument vorliegen. In den Apotheken könnte das für erhöhte Nachfrage sorgen.
Wer in Baden-Württemberg noch keinen digitalen Nachweis für seine Corona-Impfung hat, muss sich sputen: Der gelbe Impfpass reicht nach der neuen Corona-Verordnung für den Zugang zu sogenannten 2G- oder 2G-plus-Veranstaltungen nicht mehr aus, teilte das Sozialministerium des Landes am vergangenen Donnerstag mit. Impfnachweise müssen in digital auslesbarer Form vorliegen.
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Das soll „bis zu einem gewissen Grad mehr Sicherheit vor Impfpass-Fälschungen“ bringen, erläuterte ein Sprecher. Das stimmt insofern, als dass die Gültigkeit der digitalen Zertifikate per App überprüfbar ist. Das ist laut der neuen Landesverordnung auch Pflicht. Ob das Zertifikat auf Basis gefälschter Unterlagen erstellt wurde, lässt sich allerdings nicht überprüfen. Das ist Aufgabe der Apotheken. Einige haben sich aufgrund der zunehmenden Zahl an Fälschungen auch schon aus dem Geschäft verabschiedet und stellen keine Zertifikate mehr aus.
2G: In Berlin schon seit September nur digital
Bereits seit vergangenen Mittwoch gelten in Baden-Württemberg schärfere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens wie Innengastronomie, Sportveranstaltungen, Museen, Saunen, Bäder, Clubs, Diskotheken und Weihnachtsmärkte werden nur noch Geimpfte und Genesene (2G) zugelassen. Manchmal brauchen sie zusätzlich noch einen aktuellen negativen Corona-Test (2Gplus). Dabei ist es nicht zwingend notwendig, den Nachweis in einer App auf dem Smartphone mit sich zu führen. Digital verifizierbar ist auch der QR-Code auf Papier. Die Notwendigkeit eines digitalen Nachweises ab 1. Dezember könnte in den Apotheken wieder für verstärkte Nachfrage sorgen.
Neu ist die Idee der baden-württembergischen Landeregierung nicht. In Berlin beispielsweise werden für den Zutritt zu 2G- oder 2Gplus-Veranstaltungen oder -Einrichtungen schon seit Ende September nur noch digitale Nachweise anerkannt.
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