Rückruf für Wurst wegen Glassplittern
Die Rhönmetzgerei Arnold hat einen Rückruf für den Artikel „Rhöner Leberwurst im Ring (Naturdarm)“ gestartet. Nach Angaben des Unternehmens kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in der Wurst Glassplitter befinden. Vom Verzehr der Ware wird dringend abgeraten.
Die Rhönmetzgerei Arnold ruft das Produkt „Rhöner Leberwurst im Ring (Naturdarm)“ zurück, da sich in der Wurst Fremdkörper (Glassplitter) befinden könnten.
Wurst nicht verzehren
Betroffen von dem Rückruf ist die „Rhöner Leberwurst im Ring (Naturdarm)“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 21.12.2020. Der Verkaufszeitraum war vom 23.11.2020 bis zum 01.12.2020.
„Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Glassplitter in der Rhöner Leberwurst im Ring (im Naturdarm) befinden“, schreibt das Unternehmen in einer Kundeninformation, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat.
„Von dem Verzehr des betroffenen Produktes wird daher dringend abgeraten“, heißt es dort weiter. Nahrungsmittel, die Glassplitter enthalten könnten, sollten grundsätzlich nicht mehr konsumiert werden. Denn der Verzehr solcher Produkte kann zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum oder auch zu inneren Verletzungen führen.
Kaufpreis wird erstattet
Vertrieben wurde die Leberwurst durch einzelne Verkaufsstellen von tegut…gute Lebensmittel GmbH & Co. KG an der Bedientheke sowie in den Filialen der Rhönmetzgerei Arnold. Der Verkauf des Produktes erfolgte in den Bundesländern Hessen, Bayern, Thüringen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.
Den Angaben zufolge wurde das vom Rückruf betroffene Produkt inzwischen aus dem Verkauf genommen. Kundinnen und Kunden können den Artikel gegen Erstattung des Kaufpreises, auch ohne Vorlage des Kassenbons, in den entsprechenden Filialen zurückgeben. (ad)
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